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Buch kopieren lassen

Alte Bücher sind gemeinfrei und können kopiert werden.
Alte Bücher sind gemeinfrei und können kopiert werden.
Wenn Sie ein Buch kopieren möchten, können Sie das selbst tun oder von einem Kopierfachmann erledigen lassen. Da Sie unter Umständen das Urheberrecht respektieren müssen, sollten Sie wissen, was damit gemeint ist.

Das Vervielfältigenlassen gedruckter oder elektronischer Materialarten ist an einige rechtliche Bestimmungen für jeweilige Anwendungsbereiche gebunden. Zu unterscheiden gilt dabei zwischen persönlicher und öffentlicher Verwendung.

Dauer - urheberrechtlicher Schutz für ein Buch

Dabei müssen Sie weitere inhaltliche Unterscheidungen betrachten. In den Gesetzestexten tauchen beispielsweise Formulierungen wie zum Beispiel privater Gebrauch, eigene wissenschaftliche Verwendung und sonstige eigene Nutzung auf.

  • Egal ob an einem Buch, einer Zeitung oder einem Musikwerk, es gilt die Grundregel gemäß § 64 Urheberrechtsgesetz: Das Urheberrecht besteht zu Lebzeiten des Urhebers.
  • Es erlischt 7 Jahrzehnte nach dessen Tod. Nach Ablauf der 70 Jahre gelten die Werke als gemeinfrei, eingeschlossen freie Benutzbarkeit.
  • Sie können auch davon ausgehen, dass der Rahmen der Zulässigkeit überschritten wird, wenn das Kopieren oder Anfertigenlassen von Kopien, wie zum Beispiel exzessives Vervielfältigen ganzer E-Books oder die Massenausspeicherung aus Datenbanken, einer normalen Nutzung widerspricht.

Gemeinfreie Werke kopieren lassen

  • Ein Buch können Sie unter bestimmten Umständen komplett kopieren. Immer möglich ist das Anfertigen von Kopien, wenn das Gedruckte gemeinfrei ist. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn es vergriffen ist (Dauer mindestens zwei Jahre). Ein Werk gilt als vergriffen, wenn Sie es weder im Buchhandel noch bei einem Verlag käuflich erwerben können.
  • Zugelassen ist das Anfertigen von Kopien in einem solchen Fall mithilfe von Kopierern und Scannern. Kopien dürfen ausschließlich analog nutzbar sein. Vollständig darf die Buchkopie nicht sein. Nach Überschreiten von etwa 75 Prozent wäre das anzunehmen, so die Rechtsprechung.
  • Eigene Bücher können Sie für den privaten Gebrauch immer kopieren. Das gilt natürlich besonders für Werke, die als gemeinfrei gelten. 
  • Bei mehr als sieben Kopien und bei Weitergabe an Dritte kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.

Bücherkopien für vor 1901 erschienene und im Eigentum der Buchleihe befindliche Bücher fertigt Ihnen jede größere Bibliothek auf Bestellung hin an. An Bibliotheken können Sie sich auch via E-Mail wenden. Diese fertigen Kopien nur unter Berücksichtigung des Urheberrechtsgesetzes an.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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