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Betreuungsvollmacht mit Vordruck oder frei formulieren? - Das sollten Sie beachten

Die Absicherung ist auch sinnvoll für junge Menschen.
Die Absicherung ist auch sinnvoll für junge Menschen.
Ein langes Leben ist eine schöne Vorstellung, besonders wenn Sie bis ins hohe Alter rüstig bleiben. Aber nicht alles fällt später leicht und es ist durchaus möglich, dass Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr mit der nötigen Kraft erledigen können. Sichern Sie sich durch eine Betreuungsvollmacht früh genug ab. Sie können dafür einen Vordruck benutzen oder sie auch selbst formulieren.

Was Sie benötigen:

  • Formular
  • Papier
  • dokumentenechten Stift

Unkompliziert mit einem Vordruck arbeiten

  • Die Betreuung ist ein rechtlich fester Begriff. Sie benötigen immer dann eine Betreuung, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über bestimmte oder alle Bereiche Ihres Lebens verbindlich Entscheidungen zu treffen.
  • Eine Betreuung wird in Deutschland über das Amtsgericht eingerichtet und auch überwacht. Dazu wird der Aufgabenkreis je nach Ihren Einschränkungen festgelegt und ein Betreuer durch das Gericht bestellt. Dabei kann es sich um eine für Sie völlig fremde Person handeln, die vom Amtsgericht bei der Wahrnehmung der Aufgaben kontrolliert wird.
  • Natürlich fragt der anhörende Richter Sie, wen Sie sich als Betreuer wünschen. Es kann jedoch sein, dass Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche nachvollziehbar zu äußern. Dann ist es sinnvoll, wenn das Amtsgericht auf eine Betreuungsvollmacht zurückgreifen kann, in der Sie sich vorher dazu geäußert haben.
  • Ein Vordruck regelt die wichtigsten Eckpunkte einer derartigen Betreuung. Viel Spielraum lässt das Formular nicht, aber Sie können zumindest Ihre Wunschbetreuer benennen und Personen grundsätzlich ausschließen. Auch grundsätzliche Wünsche wie Hauspflege oder lieber einen Heimplatz lassen sich noch in dem Formular unterbringen.

Die Betreuungsvollmacht individuell gestalten

  • Wenn Sie umfangreiche Anordnungen treffen wollen, sollten Sie dies frei formulieren. Sie haben so mehr Möglichkeiten und auch mehr Platz, um sich im Detail festzulegen, wie Sie die Ausgestaltung Ihres Lebens auch unter Betreuung wünschen.
  • Die frei formulierte Verfügung bietet sich insbesondere an, wenn Sie doch über einige Vermögenswerte verfügen. So können Sie sich dazu äußern, ob diese veräußert oder weiter bewirtschaftet werden sollen.
  • Konkrete Angaben zu Ihrer Pflege im Fall der Betreuung können von Ihnen ebenfalls festgelegt werden. Eine sinnvolle Ergänzung ist dann auch eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Anweisungen zum medizinischen Ernstfall treffen.
  • Beachten Sie bei der Formulierung einer Betreuungsvollmacht, dass Sie sich präzise äußern, um Auslegungsmöglichkeiten oder Zweifel auszuschließen. Folgen Sie zunächst dem Aufbau des Vordrucks, in dem Sie die Angaben zu Ihrer Person machen und die genauen Daten der gewünschten Betreuer und der von Ihnen auf keinen Fall gewünschten Personen machen.
  • Legen Sie erst danach die Anweisungen fest, wie mit Ihrem Vermögen und Ihrer Pflege umzugehen ist. Der besseren Übersicht wegen sollten Sie die Anweisungen in diese Sinnabschnitte unterteilen.

Lassen Sie Ihre Verfügung zur Sicherheit im Zentralen Vorsorgeregister für eine geringe Gebühr registrieren und Sie können sicher sein, dass das Amtsgericht diese auch findet. Dabei ist unerheblich, ob Sie den Vordruck für die Verfügung benutzen oder diese selbst formulieren.

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