Alle Kategorien
Suche

Bei Warensendung Verpackung richtig wählen - so geht's

Warensendungen müssen offen versendet werden.
Warensendungen müssen offen versendet werden.
Die Warensendung ist ein Service der Deutschen Post, um Waren bis zu einem Höchstgewicht von 500 g kostengünstig zu versenden. Allerdings sind hierbei spezielle Anforderungen an die Verpackung zu beachten, um eine Warensendung bei der Post aufzugeben. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie in der folgenden Anleitung.

Was Sie benötigen:

  • Musterbeutelklammern
  • Versandtasche
  • Faltkarton
Bild 0

Welche Produkte können als Warensendung verschickt werden?

  • Als Waren werden alle Muster und Gegenstände angesehen, die im Handel üblicherweise veräußert werden.
  • Eine Ausnahme gibt es allerdings: Nicht alle Papierwaren werden als Ware angesehen, sondern nur die, die auch im Handel erhältlich sind, wie z.B. Kalender, Briefpapier und Packpapier. Dagegen dürfen Kataloge, Angebote, Broschüren, Briefmarken und dergleichen nicht als Warensendung aufgegeben werden.
  • Briefe oder persönliche Mitteilungen dürfen der Warensendung nicht beigelegt werden. Einzig alleine eine Rechnung über die Waren sind als Beigabe erlaubt.
  • Die Waren dürfen einschließlich Verpackung 500 g nicht überschreiten.
  • Die Warensendung muss nicht zwingend am Postschalter aufgegeben werden, sie kann auch in den Briefkasten eingeworfen werden.
  • Die Portokosten einer Warensendung sind sehr günstig. Allerdings muss mit einer Versanddauer von 4 Werktagen gerechnet werden.
Bild 2

Spezielle Anforderungen an die Verpackung

  • Die Verpackung der Warensendung darf die Höchstmaße von Länge 35,3 cm, Breite 30 cm und Höhe 15 cm nicht überschreiten.
  • Direkt über der Empfänger-Adresse muss das Wort „Warensendung“ geschrieben werden. Alternativ kann ein Stempel mit der Aufschrift „Warensendung“ verwendet werden.
  • Die Verpackung muss nicht zwingend quaderförmig sein. Es können auch Versandtaschen und Tüten verwendet werden.
  • Die Verpackung muss „offen“ sein. Die Deutsche Post wird stichprobenartig in die Sendung schauen, ob der Inhalt zulässig ist.

Wie sieht die „offene“ Verpackung einer Warensendung aus?

  • Die Verpackung muss leicht zu öffnen und wieder zu verschließen sein.
  • Bei einem Brief als Warensendung können Sie mithilfe eines Lochers zwei Löcher in die Klappseite stanzen. Durch diese Löcher schieben Sie sogenannte Musterbeutelklammern und drücken dann die Enden auseinander. Dabei kleben Sie den Brief nicht zu.
  • Haben Sie Waren zu verschicken, die nicht für einen Brief geeignet sind, können Sie auch Faltkartons verwenden. Diese Kartons werden mit Laschen in vorgestanzte Schlitze gesteckt und gelten somit auch als offen, obwohl sie rundherum geschlossen wirken. Allerdings dürfen Sie dann kein Packband um das Paket schnüren.
  • Sowohl den speziellen Warensendungs-Brief als auch den Karton können Sie fertig bei der Deutschen Post kaufen oder - meist günstiger - in diversen Onlineshops, die sich auf Verpackungsmaterialien aller Art spezialisiert haben.
Bild 6
Bild 6
Bild 6
Bild 6
Bild 6
Teilen: