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Bei der Post eine Warensendung aufgeben - das ist zu beachten

Kleine Warensendungen können kostengünstig versendet werden.
Kleine Warensendungen können kostengünstig versendet werden.
Neben dem Paketversand über DHL haben Sie bei Warensendungen auch die Möglichkeit, diese direkt über die Post zu versenden. Dabei haben Sie allerdings einige Punkte zu beachten, denn es gibt strikte Regeln für den Versand Ihrer Waren.

Was Sie beim Aufgeben von Warensendungen bei der Deutschen Post beachten müssen

  • Beim Einliefern der Warensendung bei Ihrer Filiale der Deutschen Post muss der Umschlag offen sein, sodass der Inhalt geprüft werden kann. Lediglich enthaltene Originalverpackungen der Ware selbst dürfen verschlossen sein, wenn diese Verpackung mit der Aufschrift "Darf zu Prüfungszwecken durch die Post geöffnet werden" versehen ist.
  • Ab einer Anzahl von 100 identischen Warensendungen ist es nicht mehr nötig, diese offen abzugeben. Dafür ist es zwingend erforderlich, dass die Warensendung als solche gekennzeichnet ist (Aufschrift "Warensendung/Entgelt gepr."). Zusätzlich müssen Sie als Absender zustimmen, dass die Sendung von der Deutschen Post zu Prüfungszwecken geöffnet werden darf.
  • Das Format und Gewicht von Warensendungen sind auch vorgegeben. Demnach ist es Ihnen möglich, Artikel bis zu einem maximalen Gewicht von 500 g zu versenden. Bei dieser Variante müssen, neben dem Gewicht, folgende Verpackungsgrößen eingehalten werden: Länge 10 cm - 35,3 cm; Breite 7 cm - 30 cm; Höhe bis 15 cm.
  • Bei höherem Gewicht oder größeren Größen gibt es bei der Post für Sie die Alternative, die Warensendung als Paket oder Päckchen mit DHL zu versenden.

Was als Warensendung versendet werden darf - und was nicht

Nicht nur beim Versenden der Warensendung ist einiges zu beachten. Auch der Inhalt muss bestimmten Bedingungen genügen, um als Warensendung versendet werden zu können.

  • Eine Warensendung darf, wie der Name schon sagt, Waren bis zur Gewichts- und Größengrenze enthalten. Zusätzlich ist auch der Versand von Mustern und Warenproben oder anderen entsprechenden Gegenständen gestattet.
  • Auch die Rechnung für die enthaltene Ware, allgemeine Druckstücke, wie zum Beispiel ein Prospekt und Angaben über den Artikel, dürfen enthalten sein.
  • Individuelle Briefe, persönliche Mitteilungen und auch Rechnungen, die sich nicht ausschließlich auf den enthaltenen Artikel beziehen, sind hingegen nicht erlaubt.
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