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Bei der Postbank das Girokonto kündigen - so geht's

Bankkonto ist jederzeit kündbar.
Bankkonto ist jederzeit kündbar.
Nichts ist ewig. Eine Bankverbindung schon gar nicht. Möchten Sie bei der Postbank Ihr Girokonto kündigen, gibt es die eine und andere Vorgabe zu beachten.

Wenn Sie ein Girokonto bei der Postbank besitzen, haben Sie mit der Postbank einen Zahlungsdienstvertrag geschlossen. So heißt das in der Rechtssprache. Verträge können gekündigt werden, sofern Sie gewisse Vorgaben einhalten. Diese Vorgaben ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank, die Bestimmungen enthalten, wenn Sie Ihr Girokonto kündigen.

Kündigen Sie mit einer Frist von einem Monat

  • Die einzige Vorgabe, die Sie in Bezug auf die Kündigungsfrist berücksichtigen müssen ist, dass Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten müssen. Kündigen können Sie jederzeit. Beispiel: kündigen Sie am 10. Juli, endet Ihr Dienstvertrag mit der Postbank am 10. August.
  • Besitzen Sie eine Kreditkarte, können Sie auch den Kreditkartenvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.

Wenden Sie sich an die Postbank

  • Zur Kündigung sprechen Sie am besten an einem Schalter der Postbank vor. So stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung tatsächlich zur Kenntnis genommen wird.
  • Sie können Ihre Kündigung auch schriftlich formulieren und an die Deutsche Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114 - 126, 53113 Bonn adressieren.
  • Auch können Sie die Kündigung an die für Sie zuständige Zweigniederlassung für das Girokonto schicken, die Ihnen ursprünglich in einem Begrüßungsschreiben der Postbank mitgeteilt wurde.
  • Sie sollten Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein verschicken, damit Sie sicher wissen, dass es bei der Postbank eingegangen ist.
  • Sie können auch online kündigen, wenn Sie Ihr Girokonto als Onlinekonto führen. Loggen Sie sich auf der Webseite der Postbank ein und gehen Sie auf das Kontaktformular. Sie können auch einen Beratungstermin in einer Postfiliale vereinbaren. Allerdings wissen Sie nie, ob Ihr Kontaktwunsch wirklich bestätigt wird und Sie die Kündigung vollenden können.

Stellen Sie Ihr Girokonto um

  • Wenn Sie Ihr Girokonto bei der Postbank kündigen, müssen Sie gewährleisten, dass das Konto spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist auf Null gestellt, ein bestehender Salto also zurückgeführt wird, bestehende Lastschriftaufträge widerrufen werden, keine Schecks mehr im Umlauf sind, Ihr Gehalt auf ein anderes Konto umgeleitet wird und auch Daueraufträge umgestellt werden.
  • Achten Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist darauf, dass das Girokonto von der Postbank tatsächlich auch aufgelöst wird. Sie riskieren andernfalls, dass das Girokonto weitergeführt und mit Gebühren belastet wird.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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