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Päckchen unfrei versenden - so geht's

Jede Ware muss gut verpackt werden.
Jede Ware muss gut verpackt werden.
Dem Anstand entsprechend sollte eigentlich jedes Päckchen bezahlt werden, damit der Empfänger dies nicht übernehmen muss. In manchen Fällen jedoch ist es völlig legal und in Ordnung, wenn Sie ein Päckchen unfrei versenden.

Was Sie benötigen:

  • Adressaufkleber
  • evtl. Retourenbeleg

Verschiedene Versandmöglichkeiten für ein Päckchen

Beim Wort Päckchen denkt eigentlich jeder sofort an die Deutsche Post. Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten, ein Päckchen zu versenden, zum Beispiel mit diversen Paketdiensten.

  • Je nachdem, mit welcher Versandfirma das Päckchen verschickt werden soll, verläuft die weitere Vorgehensweise.
  • Zusätzlich ist der Versand eines unfreien Päckchens davon abhängig, ob es sich um eine Retourensendung oder um ein normales Päckchen handelt.

Eine Sendung unfrei versenden

Gleichgültig ob Sie nun eine Retourensendung oder ein anderes Päckchen unfrei versenden möchten, Sie müssen in jedem Fall die zu versendende Ware gut und sicher verpacken.

  • Dies bedeutet, es sollten nach Möglichkeit "normale" Masse verwendet werden, damit das Päckchen auch als Päckchen durchgeht. Die Verpackung muss dann mit einem Klebeband so verschlossen werden, dass der Inhalt weder beschädigt werden kann noch herausfallen könnte.
  • Möchten Sie eine Retourensendung unfrei versenden? Dann haben Sie normalerweise mit dem Päckchen einen Retourenschein erhalten. Dieser Retourenschein beinhaltet in der Regel auch einen Adressaufkleber, den Sie auf das verschlossene Päckchen kleben müssen. Wenn Sie Glück haben, ist auf diesem Retourenschein sogar der Absendername und Adresse vermerkt, sodass Sie nichts Weiteres auf dem Päckchen vermerken müssen.
  • Sollten Sie ein anderes Päckchen unfrei versenden wollen, dann müssen Sie den Adressaufkleber, der sowohl die Empfänger- als auch Ihre Absenderdaten enthält, selbst erstellen. Hierzu können Sie entweder über den Computer einen Ausdruck anfertigen, oder Sie vermerken diese Daten per Hand auf dem Päckchen.
  • Soll das Päckchen mit der Post versendet werden, dann gehen Sie hiermit zur nächsten Poststelle. Haben Sie einen Retouren-Adressaufkleber, dann besitzt dieser eventuell schon einen Barcode (Beweis für die Bezahlung des Päckchens), anhand dessen das Päckchen versendet werden kann. Im anderen Fall muss der Zusatz unfrei auf das Päckchen.
  • Wird das Päckchen über einen Paketdienst versendet, dann können Sie in der Servicestelle anrufen und eine Abholung beauftragen. Eventuell sitzt auch in Ihrer Nähe eine Zweigstelle, sodass Sie das Päckchen selbst abgeben können. Diese Möglichkeit funktioniert aber meist nur bei einer Retourensendung. Haben Sie ein anderes Päckchen, das Sie unfrei über einen privaten Paketdienst versenden wollen, dann müssen Sie sich beim Paketdienst erkundigen, ob hierfür überhaupt eine Möglichkeit besteht.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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