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Baum selber fällen: Vorschriften beachten

Gefällte Bäume im Wald
Gefällte Bäume im Wald © Lallaoke / unsplash.com
Bäume sind aus ökologischer Sicht von großer Bedeutung und werden daher vielerorts durch Verordnungen und Regelungen geschützt. So sollten Sie sich fragen, falls Sie einen Baum selber fällen wollen: Ist dies erlaubt oder gibt es spezielle Vorschriften?

Baum selber fällen - erlaubt oder nicht erlaubt?

In Deutschland regeln viele Gesetze und Vorschriften den Baumschutz. Je nach Bundesland können diese aber variieren. Wenn Sie einen Baum fällen möchten, brauchen Sie daher oftmals zunächst die Genehmigung einer Behörde. 

Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume in Haus- oder Kleingärten seit 2010, dies gilt bundesweit einheitlich, radikal zurückgeschnitten oder gefällt werden. Ich empfehle allerdings dennoch vorab abzuklären, ob die Baumschutzsatzung Ihres Bundeslandes und Ihrer Kommune eine Genehmigung erforderlich macht oder das Fällen verbietet.

Achtung:

Haben Vögel den Baum als Nistplatz ausgewählt, ist das Fällen des Baums nicht erlaubt! Das Naturschutzgesetz verbietet es, die Lebensstätten wild lebender Tiere ohne triftigen Grund zu zerstören.

Welche Bäume werden gesetzlich geschützt?

Bäume ab einem konkreten Stammumfang, etwa 60, 80 oder 100 cm, sind in der Regel geschützt. Doch auch hier können die Stammumfänge variieren. In Brandenburg  gelten Bäume beispielsweise ab einem Stammumfang von 60 und in Hamburg ab 80 cm geschützt. Daneben gibt es je nach Region generell geschützte Bäume. In Berlin sind das beispielsweise:

Beachten Sie die Baumschutzverordnung Ihres Bundeslandes und Ortes. Auch seltene Baumarten oder denkmalgeschützte Bäume können unter Schutz stehen. Die Verordnungen sind meistens öffentlich einsehbar, zum Beispiel online oder bei Ihrer zuständigen Behörde. 

Bedenken Sie: 

Auch wenn keine Baumschutzsatzung gilt, können die Bäume geschützt sein. Nicht geschützt sind oft Obstbäume oder vereinzelt Nadelbäume.

Genehmigung einholen - wie läuft es ab?

Fällt der Baum unter die Baumschutzverordnung, müssen Sie im Vorfeld bei der zuständigen Behörde, wie dem Umweltamt, der Naturschutzbehörde oder dem Ordnungsamt, einen Antrag stellen. Geben Sie Folgendes an:

  • Standort des Baums
  • Art des Baums (inkl. Foto)
  • Größe des Baums inkl. Höhe und Stammumfang
  • Grund der geplanten Fällung, beispielsweise Baum ist abgestorben oder stellt aufgrund einer Instabilität eine Gefahr dar

Die Behörde entscheidet dann, ob die Baumfällung genehmigt wird. Die Genehmigung ist häufig an Auflagen gebunden, beispielsweise Ersatzpflanzungen. Zudem müssen Sie die Fällperiode beachten. Es gibt oft bestimmte Zeiträume, in denen es erlaubt ist, Bäume zu fällen. Wird eine Baumfällung ohne Genehmigung durchgeführt oder Sie missachten Auflagen, drohen empfindliche Konsequenzen, wie ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Möchten Sie Bäume fällen, müssen Sie einiges beachten, da sonst ein Bußgeld droht. Es gibt in fast allen Bundesländern und Kommunen eine Baumschutzsatzung, die es verbietet, Bäume ohne Genehmigung zu fällen. Sie kann je nach Region sehr verschieden sein, sodass Sie sich auf jeden Fall vorab über die Regelungen und Vorschriften für das Gebiet, in dem der Baum steht, informieren sollten.

helpster.de Autor:in
 Simone Prinz
Simone PrinzSimones Leidenschaft ist ihr großer Garten. Umwelt- und Tierschutz fließen in die Gestaltung ihres Rückzugsortes ebenso ein. Ihr gepflegtes Äußeres zeigt Ihr Interesse an Beauty & Styling.
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