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Bäume auf dem Nachbargrundstück sind zu hoch? - das können Sie tun

Mann mit Motorsäge beim Baumschnitt
Mann mit Motorsäge beim Baumschnitt © nightowl / pixabay.com
Was gibt es Schöneres, als draußen im Garten mit einem Cocktail in der Hand zu sitzen und die herrliche Sonne zu genießen. Ärgerlich ist es nur, wenn die Bäume des Nachbarn zu groß sind und keine Sonnenstrahlen mehr in Ihren Garten vordringen können. Was kann man tun, wenn die Bäume des Nachbarn zu hoch sind? Was ist überhaupt zu hoch? Was gilt dabei für die Grundstücksgrenze? Mit diesen Tipps scheint bald wieder die Sonne in Ihren Garten.

Wann ist ein Baum zu hoch?

Allgemein gilt, je höher und ausladender die Bäume sind, desto größer muss der Abstand zum Nachbargrundstück sein. Dabei richtet sich der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze, nach der maximalen Baumhöhe. Die Regelungen, wie hoch der Baum sein darf sind nicht allgemein gültig. In den meisten Regionen gilt allerdings, dass eine Pflanze, die mindestens 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt steht, bis zu 15 Meter hoch sein darf. Bei 8 Metern Abstand zur Grenze dürfen sie auch noch höher wachsen. Eventuell spielt aber auch die Art der Pflanze eine Rolle. So kann es unterschiedliche Vorschriften für die jeweiligen Pflanzenarten geben, denn einige wachsen schneller und ausladender als andere. Für diese gelten dann Sonderregelungen.

Bestandsschutz für Bäume

Ein Anspruch auf Rückschnitt oder gar auf Fällen des Baumes kann aber auch verjähren. Die Verjährungsfrist wird durch die jeweiligen Ländergesetze geregelt. Sie liegt meist um die 5 Jahre. Es handelt sich dabei um eine verbindliche Ausschlussfrist, denn ist sie erstmal erloschen, kann eine Entfernung der Bäume des Nachbargrundstücks nicht mehr eingefordert werden. Wenn Sie ein Grundstück kaufen, auf dem bereits große Bäume stehen, erwerben Sie die abgelaufene Frist gleich mit. Die Bäume können auch bei Besitzerwechsel nicht mehr entfernt werden. Sie haben dann Bestandsschutz. Die meisten Gerichte urteilen sowieso, bei derartigen Streitigkeiten, in der Regel zugunsten des Baumes.

Wie sieht es in puncto Grundstücksgrenze aus?

Ein Baum, der direkt auf der Grundstücksgrenze steht, gehört normalerweise beiden Grundstücksbesitzern. Wenn Sie ihn zurückschneiden oder fällen wollen, müssen Sie dafür aber auch die Zustimmung des Nachbarn einholen, denn sonst hat er Ihnen gegenüber Anspruch auf Schadensersatz.

Das gleiche gilt auch für Äste, die vom Nachbarn direkt auf Ihr Grundstück ragen. Sie müssen dem ihm zuerst die Gelegenheit geben, den Baum innerhalb eines annehmbaren Zeitraums selbst zurückzuschneiden. Reagiert er trotz zweimaliger Aufforderung nicht und besteht eine konkrete Gefährdung, ist es nach aktueller Rechtsprechung rechtens, dass Sie die Äste selbst abschneiden.

Die Bäume im Nachbargarten sind zu hoch - Was kann man tun?

Bevor Sie gleich einen Anwalt aufsuchen, prüfen Sie zuerst die rechtlichen Vorschriften. Das nachbarschaftliche Zusammenleben ist in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Dabei hat jedes Land seine eigenen Gesetze und Verordnungen, hinsichtlich der erlaubten Wuchshöhe, des Grenzabstandes zum Nachbargrundstück und eines verpflichtenden Rückschnitts. Für alle gilt, gemäß §§ 905ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Jeder sollte ein Auge darauf haben, das der Nachbar nicht durch Bäume oder Büsche zu stark beeinträchtigt wird, weil diese zum Beispiel einen so großen Schatten werfen, dass der Nachbargarten keine Sonne mehr abbekommt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach den für Sie geltenden Regelungen. Folgend sind Schritte aufgezählt nach denen Sie vorgehen könnten:

  1. Auch wenn Sie glassklar im Recht sind, sollten Sie Ihrem Nachbarn nicht gleich mit einem Anwalt drohen. Es gibt im Sinne einer guten Nachbarschaft noch andere Wege, die man vorher gehen sollte.
  2. Suchen Sie zuerst das Gespräch. Oft lassen sich Unstimmigkeiten zwischen Nachbarn so schon vorher im Keim ersticken. Ein friedlicher Kompromiss ist immer die beste Einigung und fördert das harmonische Miteinander.
  3. Holen Sie sich einen Schiedsmann hinzu. Den gibt es in jeder Gemeinde. Fragen Sie einfach nach. Dieser hilft, eine außergerichtliche Lösung zu finden und zwischen den Parteien diplomatisch zu vermitteln. Der Schiedsmann arbeitet absolut unparteiisch und kostengünstig.
  4. Wenn der Nachbar gar kein Einsehen hat, ist der Gang zum Anwalt leider oft unvermeidlich. Wenn er auch auf dessen Schreiben nicht reagiert, entscheidet ein Gericht darüber, was mit den Bäumen passiert.

Baumhöhen und Abstände zum Nachbargrundstück sind von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Verstößt Ihr Nachbar gegen diese Regelungen und die Bäume sind zu hoch, dann suchen Sie zunächst ein klärendes Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Setzen Sie ihm eine Frist, damit er sich selber kümmern kann. Erst wenn das alles nichts nutzt, gehen Sie zu einem Anwalt. Ein guter Kompromiss ist allerdings, im Sinne der guten Nachbarschaft, immer vorzuziehen. 

helpster.de Autor:in
 Ines Kieselhorst
Ines KieselhorstInes hat als Ausgleich zu Ihrer Tätigkeit als Autorin und Texterin die Gartenarbeit entdeckt. Als Kind einer Handwerkerfamilie ist sie mit dem Heimwerken aufgewachsen und bastelt gerne im Allgemeinen aber auch mal praktische Konstruktionen für den Garten.
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