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Attest nachträglich anfordern - so geht es

Bei Krankheit fristgerecht zum Arzt gehen
Bei Krankheit fristgerecht zum Arzt gehen
Vor einigen Wochen war man für einen Tag krank zu Hause. Nun verlangt der Arbeitgeber plötzlich für diesen Tag ein Attest vom Arzt. Allerdings lässt sich dies nachträglich nur unter bestimmten Voraussetzungen ausstellen.

Nachträglich Bescheinigung ausstellen lassen

Wenn Sie krank waren, während der Erkrankung aber nicht beim Arzt waren und nun nachträglich ein Attest benötigen, könnte dies für Sie ein Problem darstellen.

  • Grundsätzlich ist es Ärzten nur erlaubt, ein Attest nachträglich auszustellen, wenn die Erkrankung nur zwei Tage zurückliegt.
  • Allerdings sollten Sie solche Forderungen nicht zur Regel machen. Es ist für Ihren Arzt nur ausnahmsweise und nach einer genauen Prüfung Ihres Gesundheitszustandes zulässig.
  • Brauchen Sie also für einen Zeitraum in der vergangenen Woche eine Bescheinigung, wird ein seriöser Arzt sie Ihnen nicht ausstellen.
  • Sind Sie krank und fordert Ihr Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag bereits ab dem ersten oder zweiten Krankheitstag ein Attest, gehen Sie sofort zum Doktor, bevor die Zwei-Tages-Frist abgelaufen ist.

Attest bei Arbeitsunfähigkeit

  • Lange Zeit glaubten viele Menschen, dass es ausreicht, wenn man bei Krankheit spätestens am dritten Tag ein Attest vorlegen würde.
  • Wenn Sie so handeln, müssen Sie aber damit rechnen, mittelfristig Ihren Job zu verlieren.
  • Sie sind dazu verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihren Gesundheitszustand zu informieren. Auch muss er wissen, wie lange Sie voraussichtlich krank sind.
  • Konkret heißt das, dass Sie oder eine andere Person ihm Bescheid sagt, sobald es möglich ist. Der Begriff „unverzüglich“ ist dabei von Fall zu Fall unterschiedlich; melden Sie es aber so schnell wie möglich, bevor Nachteile für Sie entstehen. Auf keinen Fall sollten Sie erst zum Arzt gehen und sich danach beim Arbeitgeber melden - die umgekehrte Reihenfolge ist richtig.
  • Die Krankheit, unter der Sie leiden - also die Diagnose - müssen Sie Ihrem Arbeitgeber übrigens nicht mitteilen - sie unterliegt dem Datenschutz. Auch auf einem nachträglichen Attest wird er keine Diagnose lesen können. Selbst wenn Ihr Chef bei Ihrer Krankenkasse anruft, wird sie ihm keine Auskunft darüber geben.
  • Hat Ihr Chef allerdings den Eindruck, dass Sie zu oft krankfeiern und unberechtigt nachträgliche Atteste anfordern, kann er über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse eine Überprüfung Ihres Gesundheitszustandes fordern.
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