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Attest und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - darauf sollten Arbeitgeber achten

Attests und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen der Wahrheit entsprechen
Attests und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen der Wahrheit entsprechen
Wenn ein Mitarbeiter krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss er dieses in der Regel ab dem dritten Tag des Fehlens mit einer sogenannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegen. Diese Fehlzeiten müssen von einem Arzt mit der genauen Dauer bescheinigt werden. Hatte der Mitarbeiter durch ein ordnungsgemäßes Attest einer Behörde, Klinik etc. wegen einer Untersuchung etc. die Fehlzeiten nachgewiesen, so muss der Betrieb das zeitlich begrenzte Fehlen am Arbeitsplatz akzeptieren. Ob es hierfür einen Lohnersatzanspruch gibt, muss von Fall zu Fall abgeklärt werden.

Was Sie benötigen:

  • Kenntnisse über Tarifvertrag
  • Gutachten
  • Gesundheitsnachweis

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Voraussetzung für Lohnfortzahlung

  • Der Arbeitgeber muss heute mit jedem Mitarbeiter den Arbeitseinsatz planen können. Daher ist bei einer Erkrankung oder einem Unfall eine umgehende Benachrichtigung durch den Mitarbeiter an das Personalbüro oder dem Chef unerlässlich.
  • Ob Sie als Mitarbeiter bereits ab dem ersten Tag Ihrer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Unternehmen aushändigen müssen, hängt zum einen vom gültigen Tarifvertrag und den Betriebsvereinbarungen ab. Auf jeden Fall sollten Sie baldmöglichst mit Ihrem Personalverantwortlichen Kontakt aufnehmen, der Ihre Entschuldigung annimmt bzw. an die richtige Stelle weiterleitet.
  • Akzeptieren Sie diese Regelungen nicht und verstoßen öfter gegen die Gepflogenheit Ihres Unternehmens, kann dies bis zu einer Kündigung führen. Es kann heute von jedem Mitarbeiter eine Zuverlässigkeit erwartet werden.
  • Auch Ihre Krankenkasse sollte baldmöglichst von Ihrer Krankheit erfahren. In der Regel erhält diese von Ihnen eine Durchschrift dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, da der gelbe Vordruck aus drei Ausfertigungen bzw. Duplikaten besteht.
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss normalerweise die Adresse des Mitarbeiters, das Geburtsdatum, die Krankenkasse sowie der Zeitraum der Krankschreibung enthalten und von der Arztpraxis mit Stempel und Unterschrift versehen sein, damit einer sichere Zuordnung erfolgen kann.

Attest als Nachweis für Gesundheitseinschränkung oder wichtiger Terminsache

  • Im Gegensatz zu einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beinhaltet ein Attest nicht nur einen zeitlichen Rahmen, in dem der Mitarbeiter nur eingeschränkt dem Unternehmen zur Verfügung steht, sondern oftmals wird mit einem Attest dokumentiert, dass der Beschäftigte nur bedingt einsatzfähig ist. Dies kann beispielsweise ein Rückenleiden oder eine andere Beeinträchtigung bzw. Behinderung sein, die dem Arbeitgeber bestätigt wird.
  • Hat der Angestellte einen wichtigen anderen Termin während der normalen Arbeitszeit wahrzunehmen, muss er dies mit einem entsprechenden Attest belegen. Dies kann ein nicht aufschiebbarer Untersuchungstermin in einer Klinik sein oder aber auch ein Gerichtstermin verschiedenster Art.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen führen in der Regel zur Lohnfortzahlung bis zu einer Höchstdauer von 6 Wochen durch den Arbeitgeber, was bei einem Attest nicht unbedingt der Fall sein muss. Eventuell übernimmt eine andere Behörde z. B. bei einer Zeugenaussage oder Gutachtenerstellung die entstandenen finanziellen Ausfallzeiten.
  • Ein Attest ist dem Unternehmen ebenfalls zeitnah vorzulegen, damit die Lohnabrechnung ordnungsgemäß abgewickelt werden kann und kein Misstrauen durch den Verdacht unentschuldigten Fehlens entsteht.
  • Wird ein Attest nach einer arbeitsmedizinischen Feststellung aufgrund einer festgestellten körperlichen Einschränkung ausgestellt, kann dies dazu führen, dass ein anderer Arbeitsplatz notwendig wird. Hierzu ist ein baldiges und umfangreiches Gespräch sowohl mit dem Unternehmen, der zuständigen Krankenkasse oder sogar dem Rentenversicherungsträger zu führen.
  • Ein Attest über die Erkrankung eines Kleinkindes kann dazu führen, dass Ihr Arbeitgeber Sie für einen bestimmten Zeitraum von der normalen Arbeitszeit freistellen muss. Diesen Lohnausfall erhalten Sie als Arbeitnehmer in der Regel dann von Ihrer Krankenkasse vergütet.

Grundsätzlich muss ein Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Wahrheit entsprechen und sollte dem Mitarbeiter nicht Anlass dazu geben, zusätzlich freie Arbeitstage zu erlangen.

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