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Arbeiten in Österreich und Wohnen in Deutschland - darauf sollten Sie achten

Österreich ist nicht nur ein Reiseziel.
Österreich ist nicht nur ein Reiseziel.
Immer mehr Menschen gehen dahin, wo sie bessere oder überhaupt Arbeit finden. Wenn Sie zur Gruppe der sogenannten Grenzgänger oder Grenzpendler gehören und beispielsweise in Österreich arbeiten, jedoch in Deutschland wohnen, dann gelten für Sie bestimmte steuerrechtliche Regelungen.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, jedoch im grenznahen Ausland - wie zum Beispiel in Österreich - arbeiten, dann werden Sie kaum in beiden Ländern Steuern zahlen wollen. Wie und wo Ihr Arbeitseinkommen in diesem Fall versteuert wird, ist in Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. 

Arbeiten in der Grenzregion in Österreich

  • Bevor Sie sich nach einer Arbeitsstelle in Österreich umsehen, sollten Sie zudem wissen, dass die Bruttolöhne von Arbeitnehmern in Österreich im Durchschnitt etwas niedriger sind als in Deutschland. Da dies allerdings eine Durchschnittszahl ist, kommt es natürlich auf Ihren konkreten Beruf an, welches Einkommen Sie in Österreich erzielen können.
  • Wenn Sie im steuerrechtlichen Sinne als Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich gelten, zahlen Sie Ihre Steuern in Deutschland.
  • Grenzgänger sind Sie dann, wenn Ihr Wohn- und Ihr Arbeitsort jeweils nicht mehr als 30 km vom nächsten Grenzpunkt entfernt liegen. Hierbei ist die Luftlinie maßgeblich. Eine Tätigkeit außerhalb der Grenzzone von 30 km ist jedoch an 20 % der Arbeitstage bzw. an maximal 45 Arbeitstagen im Jahr möglich.
  • Wenn Sie also von Ihrem österreichischen Arbeitgeber aus auch an einigen Tagen weiter nach Österreich hineinfahren müssen, ist dies für Ihren Status als Grenzgänger unschädlich.

Wohnen innerhalb der Grenzzone

  • Auch wenn Sie in Deutschland innerhalb der Grenzzone wohnen und in Österreich innerhalb der Grenzzone arbeiten, werden Sie in Österreich zur Einkommensteuer herangezogen, wenn Sie dort nicht in einem privaten Betrieb, sondern bei einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung arbeiten sollten.
  • Damit Sie Ihre Steuern bei einer Arbeit in einem privaten Betrieb in Österreich in der Grenzzone in Deutschland abführen können, müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt als Grenzgänger anmelden.
  • Die Grenzgängerbescheinigung, die Sie dort erhalten, legen Sie dann Ihrem Arbeitgeber in Österreich vor, damit Sie nicht auch dort zur Einkommensteuer herangezogen werden.
  • An das Finanzamt in Deutschland zahlen Sie dann vierteljährlich Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die nach Vorlage Ihrer ersten Verdienstbescheinigung berechnet werden.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Österreich arbeiten, dann kommt es für die Besteuerung Ihres Arbeitseinkommens maßgeblich darauf an, in welcher Entfernung zur Grenze Sie arbeiten bzw. wohnen.

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