Alle Kategorien
Suche

Arbeiten in Österreich als Deutscher - so klappt es

Österreich ist verlockend.
Österreich ist verlockend.
Österreich verspricht Berge, schöne Landschaften und gute Luft. Kein Wunder, dass sich immer mehr Deutsche dafür interessieren, in Österreich zu arbeiten. Das sollten Sie als Deutscher beachten:

Die rechtliche Seite die man als Deutscher, der in Österreich arbeiten will, beachten muss

  • Als Deutscher gilt für Sie das EU-Recht, denn Österreich und Deutschland gehören beide der EU, also der Europäischen Union an. Das wiederum bedeutet, dass Sie auf dem österreichischen Arbeitsmarkt keinerlei Beschränkungen unterliegen.
  • Sie brauchen also keine Aufenthaltsgenehmigung, Beschäftigungsbewilligung oder Arbeitserlaubnis. Auch ein Befreiungsschein für unselbstständige Tätigkeiten ist nicht erforderlich. Sie sind de facto mit den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.

Bewerben in Österreich

  • Die Jobsuche für Betätigungen in Österreich können Sie je nach finanziellen Mitteln von Deutschland aus oder auch direkt vor Ort in Österreich starten. Bei der Stellensuche können Sie die sogenannten Euroberater bzw. auch das deutsche Arbeitsamt um Hilfe bitten. Ihr Stellengesuch wird dann nach Österreich weitergeleitet.
  • Ansonsten finden Sie in einschlägigen österreichischen Tageszeitungen, aber auch online viele Stellenanzeigen aus den verschiedensten Branchen.
  • Besonders groß ist der Markt für Tourismus. Es werden in Österreich vor allem Zimmermädchen und Hotelfachkräfte gesucht. Als Deutscher haben Sie gute Chancen.
  • Der österreichische Arbeitsmarkt ist auch nach der Wirtschaftskrise bei deutschen Arbeitnehmern nach wie vor beliebt, deshalb haben Sie auch Konkurrenz aus Deutschland zu erwarten, wenn Sie sich auf eine Stelle bewerben.
  • Selbstverständlich sollte Ihre Bewerbung aussagekräftig sein. Achten Sie darauf, dass die Form des Anschreibens und des Lebenslaufs ein wenig von der in Deutschland gängigen abweicht. So heißt es im Anschreiben zum Beispiel, „München, am 12. Januar 2012“ und nicht wie in Deutschland üblich „München, 12. Januar 2012“.
Teilen: