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Anliegerkosten - die Berechnung richtig aufstellen

Anliegerkosten sind nicht zu vernachlässigen.
Anliegerkosten sind nicht zu vernachlässigen.
Wenn Sie sich eine Immobilie als Altersvorsorge anschaffen, müssen Sie in Ihre Berechnung auch die Anliegerkosten einbeziehen.

Das versteht man unter Anliegerkosten

Der Begriff Anliegerkosten ist fast gleichzusetzen mit den Erschließungskosten, wobei zu den Erschließungskosten auch noch die Kanalanschlussgebühren bis ans Haus kommen.

  • Wenn sie ein Grundstück erwerben, auf dem sie einmal eine Immobilie für Ihren Altersruhesitz erstellen möchten, glauben viele, dass zu dem Kaufpreis des Grundstücks keine weiteren Kosten anfallen, solange dieses noch nicht bebaut ist.
  • Hier besteht ein großer Irrtum, denn sobald Sie im Grundbuch als Eigentümer dieses Grundstücks erscheinen, werden Sie zur Zahlung von Anliegerkosten herangezogen - Sie möchten schließlich auch, dass Sie von Ihrem Grundstück direkt auf eine Straße fahren können. Deshalb müssen Sie diese Anliegerkosten bezahlen.
  • Wenn für Ihr Grundstück eine Gas-, Strom- oder Wasserleitung verlegt werden soll, so kommen noch Kosten auf Sie zu, deren Berechnung sehr wahrscheinlich noch nicht in dem Finanzierungsplan für Ihr Haus berücksichtigt wurde.

Die Berechnung wird von der Gemeinde vorgenommen

  • Wie hoch die jeweiligen Anliegerkosten genau sind, kann nicht immer richtig im Voraus berechnet werden. Sollten Sie Ihr Haus in einem Neubaugebiet erstellen, so kann es unter Umständen noch bis zu zwei Jahren dauern, ehe Sie zu den Anliegerkosten herangezogen werden. Für die Gemeinde steht schließlich zunächst der Neubau der Häuser im Vordergrund, damit Sie auf Ihrem Grundstück mindestens Wasser und Strom haben.
  • Irgendwann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn alle Parzellen des Neubaugebietes verkauft und bebaut sind, kommen richtige Straßen und Bürgersteige hinzu, für welche Sie als Anlieger auch einen Teil der Anliegerkosten tragen müssen. Diese Kosten werden durch die Gemeinde bestimmt, und es ist allein schon ein großer Unterschied, ob Sie Ihren Traum von der eigenen Immobilie in einer größeren Stadt oder in einem Dorf verwirklichen wollen.
  • Für die Berechnung der Anliegerkosten kann jede Gemeinde ein anderes Prinzip anwenden. Sie können einmal nach der gesamten Grundstücksbreite berechnet werden, welche direkt an der jeweiligen Straße liegt. Daneben kann die Berechnung der Anliegerkosten auch für die gesamte Grundstücksgröße erfolgen. Die dritte Möglichkeit der Anliegerkostenberechnung kann durch die Art des Gebäudes erfolgen, denn eine rein private Nutzung ist immer etwas teurer als eine gewerbliche Nutzung.
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