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Anbaubalkon - so holen Sie die Baugenehmigung ein

Ein Anbaubalkon benötigt immer eine Baugenehmigung.
Ein Anbaubalkon benötigt immer eine Baugenehmigung.
Um einen Anbaubalkon bauen zu können, muss zuerst eine Baugenehmigung eingeholt werden. Dies liegt daran, dass der Balkon an der Außenfassade eines Hauses angebracht wird und somit eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes darstellt.

Was Sie benötigen:

  • Bauplan

Wie Sie einen Anbaubalkon erhalten

Nachdem der Anbaubalkon an der Außenfassade angebracht wird, benötigen Sie zum Bauen dessen eine Baugenehmigung. Um diese Baugenehmigung zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Schritte befolgen:

  1. Lassen Sie sich von einem Architekten einen Bauplan erstellen. Dieser muss von den verschiedenen Seiten aus dargestellt werden. Ferner benötigen Sie noch eine Baubeschreibung, eine statische Berechnung mit Prüfstatik und einen amtlichen Lageplan. Bei all diesen Unterlagen kann Ihnen ein Architekt behilflich sein.
  2. Damit Sie mit dem erträumten Anbaubalkon keine Schwierigkeiten erhalten, könnten Sie im Voraus beim Bauamt - das sich normalerweise in der Gemeinde befindet - über eventuelle Vorschriften informieren. Dies betrifft vor allem die Größe des Balkons und die Entfernung zum nächsten Haus. Diese Vorschriften sollten Sie in jedem Fall in die Planung Ihres Anbaubalkons einbeziehen.
  3. In manchen Gemeinden ist es nötig, dass Sie eine "Erlaubnis" Ihrer Nachbarn einholen. Hierbei geht es darum, dass diese mit dem Anbaubalkon einverstanden sind. Schließlich muss dieser Anbaubalkon in die Landschaft optisch eingefügt werden können, ohne dass sich die Nachbarn daran stören sollten.
  4. Sobald Sie die Baupläne und die Unterschriften der Nachbarn vorliegen haben, können Sie diese Unterlagen bei Ihrem zuständigen Bauamt einreichen.
  5. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, wer den Bauantrag unterschreiben muss. In manchen Gemeinden muss dies ein Architekt erledigen, in anderen Gemeinden reicht es aus, wenn dieser von einem Handwerksmeister unterschrieben wird. Teilweise genügt bei einem Holzbalkon sogar die Unterschrift von einem Zimmermeister.
  6. Ob Sie eine Baugenehmigung erhalten oder nicht, wird der Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung besprechen. Sollten Sie sich an alle Vorschriften gehalten haben, dann dürfte dies jedoch kein Problem darstellen.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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