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Amtsärztliches Gesundheitszeugnis verlängern - so geht's

Bei der Arbeit mit offenen Nahrungsmitteln benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.
Bei der Arbeit mit offenen Nahrungsmitteln benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.
Ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis benötigen Sie, wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit offenen Lebensmitteln arbeiten. Was ist zu tun, um dieses Zeugnis zu verlängern?

Warum braucht man ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis?

  • In bestimmten Berufen, wie zum Beispiel Konditor, Metzger, Bäcker oder Koch, und auch, wenn man nur eine Kochgruppe mit Menschen leitet und dabei mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommt, ist es die Voraussetzung ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis zu haben.
  • Bestimmte Unternehmen oder städtische Träger schreiben es vor, sich direkt von einem Arzt amtsärztlich untersuchen zu lassen, um ein Gesundheitszeugnis zu erhalten. Der Arzt macht Tests, um zu sehen, dass dem Beschäftigten gesundheitlich nichts im Wege steht, er das Zeugnis erhält und somit reibungslos in der Gastronomie arbeiten kann.
  • Jedoch ist es eigentlich nur noch üblich, sich einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz zu unterziehen. Das heißt, der Arbeitnehmer erhält eine Belehrung über die richtigen Hygienevorschriften und die Krankheiten, die in dem jeweiligen Beruf auftreten könnten.
  • Die erste Belehrung übernimmt das Gesundheitsamt oder ein zugelassener Arzt, der danach ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis ausstellt.
  • Für die Ausstellung benötigen Sie Ihren Personalausweis und in der Regel 15 bis 40 Euro (wobei sich der Betrag von Stadt zu Stadt unterscheidet).

Wie kann das Zeugnis verlängert werden?

  • Ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis wird nach der Erstausstellung des Gesundheitsamts in der Regel vom jeweiligen Arbeitgeber erteilt, wenn man immer noch bei dem selben Arbeitgeber tätig ist.
  • Falls Sie den Arbeitgeber wechseln, ist eine nicht länger als drei Monate gültige Gesundheitsbelehrung vorzuweisen. Sonst muss ein neues amtsärztliches Gesundheitszeugnis im Gesundheitsamt ausgestellt werden.
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