Ein ärztliches Gesundheitszeugnis
Das ärztliche Gesundheitszeugnis benötigen Sie, wenn Sie beruflich in der Gastronomie tätig sind oder Lebensmittel verkaufen. Im medizinischen Bereich durchlaufen Sie automatisch einen gesundheitlichen Check.
- Das Gesundheitszeugnis gibt Auskunft darüber ob Sie eine ansteckende Krankheit haben und ob Sie im jeweiligen beruflichen Bereich tätig werden können. Des Weiteren besagt das ärztliche Gesundheitszeugnis nur das Sie zum Zeitpunkt der Untersuchung nichts festgestellt werden konnte und Sie bereit für die Arbeit sind.
- Durch das Infektionsgesetz wurde im Jahre 2001 eine neue Regelung getroffen. Ergänzt wird das Gesundheitszeugnis durch eine Belehrung die im Rahmen des Infektionsgesetzes erfolgt. Diese informiert Sie über den richtigen und den falschen Umgang mit Lebensmitteln und setzt Sie über Symptome in Kenntnis, die zum sofortigen Beschäftigungsverbot führen können.
Dieser Vorgang muss seit Januar 2012 nur alle zwei Jahre wiederholt werden. Informiert werden Sie darüber durch Ihren Arbeitgeber.
Wo der Check durchgeführt werden kann
Wenn Sie nicht wissen, wo Sie ein ärztliches Gesundheitszeugnis bekommen können, dann können Sie Ihren Arbeitgeber kontaktieren.
Wenn Sie in der Lebensmittelbranche oder der Gastronomie arbeiten möchten, benötigen Sie ein …
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen zu sagen, wo und wie Sie an das Gesundheitszeugnis kommen können, insofern der Arbeitgeber eine solche Untersuchung zum Pflichtprogramm gemacht hat.
- Durchgeführt wird der Gesundheitscheck und die Erstbelehrung durch einen zugelassenen Arzt oder durch das Gesundheitsamt Ihrer Stadt. Sie können sich beim Gesundheitsamt auch telefonisch erkundigen wo und wie genau der Test ablaufen wird.
- Die Kosten für das ärztliche Gesundheitszeugnis belaufen sich auf grob geschätzte 40 Euro, die Preise unterscheiden sich jedoch von Gemeinde zu Gemeinde.
Alle Fragen rund um das Thema Gesundheitszeugnis, beantwortet Ihnen das Gesundheitsamt. Dort muss in der Regel auch der Antrag für die Durchführung abgeholt werden.
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