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Absolute Monarchie - Erklärung

In einer absoluten Monarchie herrscht ein Monarch.
In einer absoluten Monarchie herrscht ein Monarch.
Sind Sie auch verzaubert von alten Geschichten um Könige in prunkvollen Schlössern und festlichen Zeremonien? Was auf den ersten Blick so märchenhaft klingt, entpuppt sich auf den zweiten Blick als ein sehr strenges Herrschaftssystem, in dem eine absolute Monarchie vorherrscht. Aber wie definiert sich eigentlich eine solche Staatsform?

Absolute Monarchie bedeutet eine Alleinherrschaft

  • Das Wort Monarchie stammt aus dem Griechischen und setzt sich aus den beiden Worten "monos" (= ein) und "archein" (= herrschen) zusammen. Andere Worte für absolute Monarchie sind auch Alleinherrschaft oder Absolutismus. 
  • Vor allem der Begriff der Alleinherrschaft sagt bereits sehr deutlich aus, worum es sich bei dieser Staatsform handelt. Ein Alleinherrscher - auch genannt Monarch - regiert komplett alleine über seinen Herrschaftsbereich. Der Monarch herrscht hierbei nach eigenem Ermessen und hat keine politischen Institutionen im Rücken, denen er ein Mitspracherecht einräumen müsste. 
  • Natürlich darf der Monarch politische Berater hinzuziehen, er muss dies aber nicht tun. Auch ist er zu keiner Zeit dazu verpflichtet, den Ausführungen der Berater Folge zu leisten. 
  • Der absolutistische Herrscher vereint damit in sich die drei Gewalten, durch die ein Staat gewöhnlich zur Vermeidung eines Machtüberflusses einer einzelnen Person organisiert ist. Dies sind die gesetzgebende (Legislative), richterliche (Judikative) und ausführende (Exekutive) Gewalt. 

Absolutismus ist in der Gegenwart selten

  • Die absolute Monarchie war vorwiegend eine Regierungsform der Frühen Neuzeit. Sicherlich kennen Sie den Ausspruch "L'État, c'est moi!" (= Der Staat bin ich!). Er wird fälschlicherweise dem französischen Sonnenkönig Ludwig XIV. zugeschrieben, der 1643 offiziell den Thron im absolutistischen Frankreich bestieg. Trotz allem fasst dieser Ausspruch das absolutistische System kurz und treffend zusammen.
  • Der Monarch versteht sich hier in seiner Form als Alleinherrscher von Gottes Gnaden gesandt. Über ihm in der "Rangfolge" steht lediglich Gott, der als Einziger dazu bemächtigt ist, dem Herrscher Befehle zu erteilen. Der Monarch ist damit im Grunde Stellvertreter Gottes. Unter dem Herrscher dagegen steht das Volk, über das er frei verfügen beziehungsweise regieren darf. Der Monarch ist nicht verpflichtet, sich am Gemeinwohl zu orientieren - wenngleich viele absolute Herrscher dies mehr oder weniger taten. Alles, was er sagt, kann Gesetz werden, ohne dass es irgendjemand anderem erlaubt wäre, hier ein Veto einzulegen. 
  • In der heutigen Zeit gibt es nur noch sehr vereinzelt absolutistische Staaten. Dies sind etwa das absolutistische Königreich Saudi-Arabien und das von einem Sultan regierte Sultanat Oman. Auch Katar mit der offiziellen Staatsform eines Emirates gehört dazu und wird in absolutistischer Form von einem Scheich regiert. 
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