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Zollamtlich abgefertigt - Bedeutung

Nicht nur Container interessieren das Zollamt, auch kleine Warensendungen werden untersucht.
Nicht nur Container interessieren das Zollamt, auch kleine Warensendungen werden untersucht.
Finden Sie auf einer Zustellung aus einem Nicht-EU-Land einen kleinen grünen Aufkleber, auf dem Sie die Mitteilung "Zollamtlich behandelt" sehen, muss Sie dies nicht erschrecken. Wurde Ihnen die Lieferung "normal" zugestellt, ist für Sie bereits alles erledigt.

Paketsendungen aus Nicht-EU-Ländern werden generell zollamtlich behandelt

  • Mittlerweile ist es gar keine Schwierigkeit mehr, Waren jeglicher Art und aus aller Herrenländer zu beziehen. eBay und andere Portale dieser oder ähnlicher Art bieten die Gelegenheit, sich auf dem Weltmarkt umzusehen und nach Herzenslust einzukaufen, was das Bankkonto hergibt, denn auch bei der Bezahlung werden Sie tatkräftig unterstützt und müssen nicht noch umständlich auf Umrechnungskurse achten.
  • Nur eines kann Ihnen niemand abnehmen: die Verantwortlichkeit für Ihr eigenes Handeln. Sie müssen sich selbst um das In-Erfahrung-Bringen der jeweils bestehenden Einfuhrbestimmungen aus den unterschiedlichen Ländern bemühen, damit Sie eventuell anfallende Gebühren dieser Art gleich auf den günstigen Einkaufspreis aufschlagen können, um so zu erfahren, wie günstig das Angebot, nachdem es zollamtlich abgefertigt wurde, letztendlich noch geblieben ist.

Das Zollamt gibt nur abgefertigte Sendungen frei

  • Alle Sendungen, deren Absender nicht aus einem EU-Land stammen, müssen zollamtlich abgefertigt werden. Dass dies geschehen ist, erkennen Sie an einem grünen Aufkleber, der Ihnen anzeigt, dass Ihre Sendung vor deren Zustellung an Sie schon einiges über sich hat ergehen lassen müssen - zumindest eine Röntgenuntersuchung ist hier anzunehmen.
  • Sollten Sie erkennen, dass der Inhalt neu verpackt wurde, so ist es wahrscheinlich, dass es zu einer Prüfung durch einen Zollbeamten gekommen sein wird, der eventuelle Unklarheiten, die sich bei der Auswertung der Röntgenbilder ergeben haben können, aufklären wollte.
  • Kleinere Sendungen von geringem Wert, bei denen es sich ersichtlich um Waren für den Eigenbedarf oder um Geschenke handelt, hinter denen also kein gewerblicher Charakter zu vermuten ist, werden Ihnen ohne großen Aufwand durch die Post oder den beauftragten Paketzustelldienst übergeben.
  • Kommt es zu Nachfragen oder gar finanziellen Forderungen an Sie, so wird Ihnen dies das Hauptzollamt Ihrer Region mitteilen. In manchen Fällen wird ein persönliches Erscheinen erforderlich. Nach der Klärung des Sachverhaltes oder der Zahlung der entstandenen Gebühren kann dann aber in den meisten Fällen die von Ihnen bestellte Ware gleich mitgenommen werden.
helpster.de Autor:in
Achim Günter
Achim GünterAchim bereichert mit seinem hervorragenden Allgemeinwissen den Themenbereich Schule. Als erfahrener Steingartengärtner gibt er sein Insiderwissen auf dem Gebiet Garten gerne weiter. Das Familienoberhaupt kennt sich auch mit Geld und Finanzen bestens aus.
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