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Zoll - Rücksendung und was man sonst noch beachten muss

Im Ausland bestellte Waren, für die Sie Zoll gezahlt haben und die Sie retournieren wollen, können Sie mit einer Zoll-Rücksendung zurückschicken.
Im Ausland bestellte Waren, für die Sie Zoll gezahlt haben und die Sie retournieren wollen, können Sie mit einer Zoll-Rücksendung zurückschicken.
Im Ausland zu bestellen, ermöglicht viele Vorteile. Die Auswahl ist größer und je nach Wert der Währung kann der Preis um einiges niedriger sein. Doch wenn Sie mit der Ware unzufrieden sind, kann es sein, dass Sie diese zurückschicken müssen. Hier kommt eine Zoll-Rücksendung ins Spiel. Eine Erstattung der Gebühren ist im Ausnahmefall gestattet. Ein Antrag ist notwendig.

Was Sie benötigen:

  • Antrag
  • Einlieferungsschein

Zoll-Rücksendung nur bei Waren des Versandhandels

Um bei einer Zoll-Rücksendung kein Minusgeschäft zu machen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nicht jeder Artikel, für den Sie bei Einfuhr Zollgebühren bezahlt haben, eignet sich dafür, diese bei Rücksendung wiederzubekommen.

  • Gerade wenn Sie bei Online Shops bestellen und unzufrieden mit der Ware sind, kann dies jedoch notwendig sein. Genau dafür gibt es beim Zoll eine Ausnahmeregelung. Durch das Internet sind solche Geschäfte gang und gäbe geworden.
  • Wenn Sie Ihre Ware bei einem ausländischen Versandhandel bestellt haben, erlaubt der Zoll eine Rückerstattung der Gebühren. In diesem Fall müssen Sie die Zollanmeldung selbst für ungültig erklären.
  • Wenn Sie also Waren im Ausland bestellen, sollten Sie darauf achten, die entsprechenden Unterlagen vom Zoll, aber auch Rechnungen des Händlers stets aufzuheben. Wenn Ihr Händler Ihnen ein mehrtägiges Rückgaberecht gewährt, haben Sie gute Chancen, bei Rücksendung die zuvor anfallenden Zollgebühren zurückzubekommen.

Zollanmeldung für ungültig erklären

  • Das Zollrecht gibt vor, dass bei Waren des Versandhandels eine Rückerstattung der Gebühren bei einer Zoll-Rücksendung möglich ist. Das Regelverfahren besteht darin, die Zollanmeldung und damit die Überlassung der Waren für ungültig zu erklären.
  • Innerhalb von drei Monaten nach Annahme der Zollanmeldung müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Hauptzollamt einreichen.
  • Dem Antragsschreiben müssen Unterlagen beigelegt werden, welche einen Nachweis der Rücksendung an das Versandhaus erbringen. Dazu gehört ein Einlieferungsschein der Post oder des Kurierdienstes. Alternativ können Sie die Empfangsbestätigung des Versandhandels hinzufügen.
  • Wenn Sie eine schnelle Bearbeitung wünschen, denken Sie daran, die Unterlagen dem Antragsschreiben beizulegen. Zudem sollten Sie Ihre vollständige Kontoverbindung angeben.
  • Eine Rückerstattung der Gebühren bei einer Zoll Rücksendung ist also relativ einfach zu bewerkstelligen. Es bestehen Ausnahmeregelungen, die dem regulären Ablauf des Versandhandels entgegenkommen, zu dem Rücksendungen nun mal gehören.
  • Haben Sie jedoch vor Ihrem Einkauf vergessen, die Rückgaberichtlinien des Händlers zu überprüfen, können Sie eine böse Überraschung erleben. Nicht überall gelten die deutschen Festlegungen und in den USA gibt es z. B. keinen rechtlichen Zwang für die Händler.
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