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Zahnarztrechnung prüfen lassen - so machen Sie es richtig

Vergleichen Sie Zahnarztrechnungen mit dem Kostenvoranschlag.
Vergleichen Sie Zahnarztrechnungen mit dem Kostenvoranschlag.
Ein Besuch beim Zahnarzt ist nicht nur unangenehm, sondern oft auch noch teurer. Nur noch wenige Ärzte bieten Leistung an, die vollständig von der Krankenkasse gezahlt werden. Beim Griff in den eigenen Geldbeutel lohnt es sich deshalb die Zahnarztrechnung zu prüfen.

Was Sie benötigen:

  • Kostenvoranschlag
  • Rechnung
  • GOZ und BEMA
  1. Bevor Sie eine Leistung in Anspruch nehmen, die Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen, erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt einen Kostenvoranschlag. In jedem Fall sollten Sie diesen Kostenplan mit mindestens einem weiteren Voranschlag eines anderen Zahnarztes vergleichen. Am besten ist es, wenn Sie allen weiteren Ärzten direkt sagen, dass Sie einen alternativen Kostenplan haben möchten, um die Zahnarztrechnungen vergleichen zu können. Die Praxen sind mit solchen Anforderungen vertraut.
  2. Entscheiden Sie erst, welche Leistung Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie die Behandlungspläne verglichen und geprüft haben. Das ist sinnvoll, da die Zahnärzte oft selbst divergierende Meinungen haben, und Sie so entscheiden können, welche Behandlung ihnen am sinnvollsten erscheint.
  3. Kommt eine größere Behandlung auf Sie zu, müssen Sie den Kostenvoranschlag erst bei ihrer  Krankenkasse einschicken und prüfen lassen, auch wenn Sie den Großteil davon selbst bezahlen. Er wird ihnen dann zurückgeschickt, und Sie erfahren wie viel von den Behandlungskosten die Kasse übernimmt und wie hoch somit ihre Zahnarztrechnung ist.
  4. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie die endgültige Zahnarztrechnung. Diese vergleichen Sie jetzt mit dem Kostenvoranschlag, um die Beträge zu prüfen. Stimmen Sie überein, ist die Behandlung nach Plan verlaufen. Ist der Betrag in ihrer Rechnung höher als erwartet, finden Sie im Normalfall eine Begründung in der Rechnung, die den Mehraufwand erklärt. Wenn ihnen die Begründung nicht nachvollziehbar erscheint, sollten Sie zunächst ihren Zahnarzt konsultieren und sich den Behandlungsverlauf nochmals erklären lassen. 

Prüfen der Zahnarztrechnung

  1. Zahnärzte entnehmen die Honorarentgelte ihrer Rechnungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), sowie dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA). In ihrer Rechnung finden Sie die Abrechnungsnummer und den Faktor der Honorarentgelte. Diese können Sie mit den Katalogen der GOZ und BEMA vergleichen und so prüfen, ob die Kosten übereinstimmen. Die Gebührenkataloge finden Sie im Internet.
  2. Die Materialkosten sind nicht gesetzlich geregelt, d.h. Sie können diese nicht prüfen. Es hilf nur der Abgleich der Zahnarztrechnung mit dem Kostenvoranschlag.
  3. In der Regel können Sie die Rechnung, auch wenn Sie die Kosten vollständig privat bezahlen, bei Ihrer Kasse einschicken, die dann für Sie überprüft, ob die Aufstellung mit den Gebührensätzen übereinstimmt.
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