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Wie viele Personen dürfen in einer Wohnung leben? - Nützliche Infos zum Mietvertrag

Im Mietrecht ist es nicht klar geregelt, wie viele Personen in einer Wohnung leben dürfen.
Im Mietrecht ist es nicht klar geregelt, wie viele Personen in einer Wohnung leben dürfen.
In der Regel geht man davon aus, dass sich ein Besucher nur für kurze Zeit bei seinem Gastgeber aufhält. Manchmal sind es sogar ein paar Tage. Doch wie ist die Rechtslage, wenn sich der Besucher für mehrere Wochen oder gar Monate einquartiert? Wird dies mit einem Einzug gleichgesetzt? Wenn ja, wie viele Personen dürfen überhaupt in einer Mietwohnung leben?

Wie viele Tage dürfen Besucher in Ihrer Wohnung leben?

  • Wie viele Tage Sie Besucher in Ihrer Wohnung aufnehmen dürfen, ohne dass sie gleich als Mitmieter oder Untermieter gelten, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt und kann somit auch nicht im Mietvertrag festgelegt werden.
  • Auch die Gerichte haben hierzu kein abschließendes Urteil gefällt, wann Personen nicht mehr als Besucher, sondern als Mieter zählen.
  • In der Fachliteratur lesen Sie immer wieder von einer Frist von sechs Wochen. Diese Regelung ist für Gerichte nicht bindend, sie handeln bzw. folgen dieser Einschätzung jedoch immer häufiger.
  • Wenn Sie folglich guten Freunden oder anderen Ihnen nahestehenden Personen Unterschlupf in Ihrer Wohnung gewähren möchten, sollten Sie im Vorfeld abklären, wie lange die Besucher bei Ihnen leben möchten. Teilen Sie ihnen mit, dass Sie sich aufgrund der schwammigen Rechtslage an die 6-Wochen-Frist halten möchten.
  • Werden Sie von Nachbarn oder Ihrem Vermieter darauf angesprochen, erklären Sie ihm die Lage und versichern Sie ihm, dass dies nur eine vorübergehende Lösung ist.

Wann werden Personen zu Untermietern?

  • Halten sich Personen mehrere Wochen oder sogar Monate in Ihrer Wohnung auf, ist es nicht verwunderlich, dass Ihr Vermieter misstrauisch wird. Dies erweckt nämlich den Eindruck, als seien Untermieter eingezogen und leben nun in den Mieträumen.
  • Wenn dies der Fall ist, benötigen Sie natürlich eine Genehmigung Ihres Vermieters. Denn ohne sein Einverständnis dürfen keine weiteren Personen in der Mietwohnung leben als die im Mietvertrag genannten.
  • Sollte es sich aber tatsächlich nur um einen oder mehrere Gäste handeln, wird es für Sie schwierig, dies plausibel nachzuweisen.

Als Mieter einer Wohnung haben Sie das Besuchsrecht

  • Sie als Mieter einer Wohnung dürfen bestimmen, wer Sie besucht, wie viele Besucher Sie empfangen und wie lange diese in Ihrer Wohnung leben. Beachten Sie jedoch die inoffizielle Frist von sechs Wochen.
  • Bleibt Ihr Besuch länger und Ihr Vermieter zeigt dies an, haben Sie gegenüber dem Gericht meist schlechte Karten, da sich Richter an dieser Einschätzung orientieren.
  • Als Besucher zählen auch Personen, die in Ihrer Wohnung leben, obwohl Sie selbst gar nicht zu Hause sind. Sie können also Urlaub machen und in dieser Zeit Freunde oder Verwandte in Ihren Mieträumen wohnen lassen.
  • Aus diesem Recht ergibt sich ein weiteres Recht: Sie dürfen Ihrem "Gast" einen Haustürschlüssel überlassen. Das darf Ihr Vermieter durch den Mietvertrag auch nicht verbieten.
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