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Wie schreibt man eine Wohnungskündigung?

Eine Wohnungskündigung zu schreiben ist nicht schwer!
Eine Wohnungskündigung zu schreiben ist nicht schwer!
Eine Wohnung zu kündigen ist leicht, man muss nur die Form wahren. Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, die Ihnen später teuer zu stehen kommen können, sollten Sie wissen, wie man eine Wohnungskündigung schreibt.
  1. Lesen Sie bitte sorgfältig Ihren Mietvertrag durch. Unter „Kündigungsfrist“ finden Sie, wie viele Monate vorher Sie kündigen müssen.
  2. Die Wohnungskündigung adressieren Sie an den Wohnungsbesitzer und, falls es eine Hausverwaltung gibt, auch an die Hausverwaltung (beide bekommen ggf. denselben Brief).
  3. Dann setzen Sie ein schönes formelles Schreiben auf:
    „Sehr geehrter …., hiermit kündigen wir unsere Mietwohnung …Str. …, …. Stock, .... (Ort), fristgerecht zum (genaues Datum). Bitte überweisen Sie die Kaution innerhalb von drei Monaten bis spätestens (genaues Datum). auf mein Konto …, BLZ …, … (Name und Sitz der Bank). Ich bitte um eine Bestätigung.“
  4. Dazu gehört das aktuelle Datum auf den Brief und der Ort des Schreibens, Ihre Unterschrift, am besten Vor- und Zuname darunter.

Darauf sollten Sie bei einer Wohnungskündigung achten

  • Vielleicht kündigen Sie, weil es zu Unverträglichkeiten kam, dennoch: Bleiben Sie sachlich und wärmen Sie nicht alte Streitpunkte auf.
  • Formulieren Sie so freundlich wie möglich. Es ist immer besser, in Frieden auseinander zu gehen als im Streit.
  • Schreiben Sie den Brief am besten am Computer. Wenn Sie sich nur ein bisschen unsicher sind, ob Sie alles richtig geschrieben haben, lassen Sie den Brief gegenlesen. Rechtschreibfehler sollten in einem solchen offiziellen Schreiben nicht vorkommen.
  • Sie können den Brief an sich auch handschriftlich verfassen, nur müssen Sie da auf eine saubere Handschrift achten.
  • Eine Wohnungskündigung wird am besten mit Einschreiben und Rückschein verschickt.
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