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Wie hoch darf eine Terrasse sein?

Eine Terrasse darf nur so hoch sein, das sie nicht wie ein Gebäude wirkt.
Eine Terrasse darf nur so hoch sein, das sie nicht wie ein Gebäude wirkt.
Wer eine Terrasse im Garten bauen will, stellt sich natürlich zuerst die Frage, ob er dafür eine Baugenehmigung braucht und wie hoch diese sein darf. Sie sollten grundsätzlich zwischen den verschiedenen Möglichkeiten und Vorschriften unterscheiden.

Eine Terrasse darf in unterschiedlichen Ausgestaltungen realisiert werden

  • Wer eine neue Terrasse auf seinem Grundstück bauen will, der sollte sich natürlich zuerst mit den unterschiedlichen Ausgestaltungen befassen.
  • So können Sie zwischen vier Optionen unterscheiden.
  • Im Bezug auf die Baugenehmigung gibt es vier Möglichkeiten, bei denen man unterschiedlich hoch bauen darf, teils ohne, teils mit Baugenehmigung. Sie kann als bauliche Nebenanlage realisiert werden. Sie kann auch unterkellert als Gebäudeteil eingestuft werden. Sie können sie auch überdacht als bauliche Anlage bauen oder eine Dachterrasse errichten.
  • Wenden Sie sich unbedingt immer zuerst an das Bauamt und fragen Sie, ob Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung voraussetzt.

So hoch und breit dürfen Sie bauen

  • Handelt es sich bei dem Vorhaben um eine bauliche Nebenanlage so darf man nur so hoch und breit bauen, wie es der Bebauungsplan vorsieht. Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Bauamt und klären Sie dies vorab. Das Nachbarrechtsgesetz schreibt einen Mindestabstand von 2,50 zum Nachbargrundstück vor. Wollen Sie näher an das Nachbargrundstück heran bauen, so brauchen Sie die Genehmigung Ihres Nachbarn. Das gilt auch, wenn Ihr Nachbar nur ein unbebautes Grundstück hat.
  • Baurechtlich handelt es sich meist um Aufschüttungen, die als bauliche Anlagen ohne Gebäude klassifiziert sind. Diese müssen nur dann den Grenzabstand einhalten, wenn Sie über einen Meter Höhe gelangen. Nur dann ist die Wirkung vergleichbar mit einem Gebäude.
  • Die Anforderungen an die Baugenehmigungen sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Sie sollten sich an das Bauamt wenden und fragen, wie hoch und breit Sie ohne Baugenehmigung bauen dürfen. Dies ist in Rheinland-Pfalz bis zu 2 Metern Höhe und einer Grundfläche von 300 qm der Fall.
  • Ist Ihre Terrasse unterkellert, so gelten dieselben Anforderungen, die bei Gebäudeteilen vorgeschrieben sind. Sie brauchen dann zwingend eine Baugenehmigung.
  • Planen Sie einen überdachten Anbau, so müssen Sie sich an die vorgeschriebenen Abstandsregelungen halten.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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