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Wechselfrist im Amateurfußball einhalten - so geht's

Amateurfußballer müssen die Wechselfristen einhalten.
Amateurfußballer müssen die Wechselfristen einhalten.
Die Zusammensetzung der Amateurfußballmannschaften ändert sich von Saison zu Saison. Doch nicht nur die Vereine müssen ihre Personalpolitik im Blick haben, auch die Spieler müssen sich an die Wechselfristen halten.

Wechselfrist einhalten - so geht`s im Amateurfußball

  • Mittlerweile können die Spieler in Amateurfußballvereinen nicht mehr nur ausschließlich während eines vorgegebenen Zeitraums im Sommer, der Sommerpause, den Verein wechseln, wie es der Deutsche Fußballbund (DFB) in der Vergangenheit vorschrieb, sondern auch in der Winterpause. Ebenso ist der Einkauf von Spielern nun für die Vereine auch öfter möglich.
  • Der Vereinswechsel ist nur möglich, wenn der Club, den der Spieler verlässt, auch dem Wechsel zustimmt. Für die Höhe der Ablösesumme gibt es keine Vorgaben, hier wird verhandelt.
  • Für die Wechselfrist im Sommer gilt: Melden Sie sich als Amateurfußballspieler per Einschreiben bis zum 30.6. um 0.00 Uhr ab. Die Spielberechtigungsunterlagen müssen dann bis zum 30. August vollständig eingegangen sein, um umgehend eine Spielberechtigung zu erhalten, andernfalls erfolgt eine Spielsperre. Die Wechselfrist für den Winter endet am 31. Dezember des Jahres.
  • Außerhalb der Wechselfristen zieht ein Vereinswechsel eine Sperre nach sich. Sprechen Sie im Bedarfsfall mit den Verantwortlichen Ihres Vereins, um zu klären, ob man Ihnen mit der notwendigen Datierung gegebenenfalls entgegenkommen kann. Prinzipiell haben die Vereine Mitsprache bei der Festlegung von Sperren.
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