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Was muss man verzollen? - So gelingt die Einreise

Auch ohne ersichtliche Grenzanlagen gelten Zollbestimmungen.
Auch ohne ersichtliche Grenzanlagen gelten Zollbestimmungen. © Gemen64 / Pixelio
Unwissenheit schützt auch bei einer Zollkontrolle nicht vor der eventuell fälligen Strafe. Über die Frage, was man alles verzollen muss, sollten Sie sich vor der Einreise Klarheit verschaffen.

Was Sie benötigen:

  • aktuelle Zollbestimmungen

Auch ohne Grenzen muss man eingeführte Waren verzollen

  • Das Überschreiten von Zollgrenzen ist für Sie überall dort, wo keine Grenzstationen mehr ersichtlich sind, fast nicht zu bemerken. Jedoch gelten trotzdem auch bei offenen Grenzen die für Sie verbindlichen aktuellen Zollbestimmungen. Innerhalb des Zollgrenzbezirks muss jeder damit rechnen, jederzeit von Zollbeamten zwecks einer Kontrolle angehalten zu werden. Seien Sie daher immer darauf gefasst, dass Ihnen dies auch noch nach dem Überqueren der eigentlichen Grenze auf einer Strecke von mehreren Kilometern widerfahren kann. Stellt sich nun heraus, dass Sie tatsächlich doch etwas zu verzollen gehabt hätten, wird es noch im Nachhinein ein teurer Einkauf.
  • Auch Sie werden sich wahrscheinlich während Ihres Urlaubsaufenthalts keine Gedanken über die Wiedereinreise in Ihr Heimatland machen und schon gar nicht, welche Höchstgrenzen jeder Einzelne einhalten muss. Daher ist es auch schnell geschehen und Sie haben Ihr Gepäck voller günstiger 'Gelegenheiten'. Sind Sie sich bei der Einreise nicht wirklich sicher, ob Sie nicht doch etwas verzollen müssen, so melden Sie sich vorsichtshalber selbst bei einem Zollbeamten. Dies ist sicherer und preiswerter, als auf sein Glück zu vertrauen.

Alles hat seine Grenzen, auch der Reisemitbringselwert

  • Mit der Entscheidung, sich nicht an einen Zollbeamten zu wenden, geben Sie eine Erklärung ab, nämlich, dass sich in Ihrem Gepäck nichts befindet, wofür der Zoll sich interessieren muss, weil Sie Ihrer Meinung nach nichts zu verzollen haben. Daher müssen Sie, falls Ihnen bei einer eventuellen Kontrolle etwas anderes nachgewiesen werden kann, zusätzlich zu den ohnehin nun fällig werdenden Gebühren auch noch mit einer Strafe rechnen, die schon für sich genommen so manches 'Schnäppchen' im Nachhinein recht teuer werden lassen wird.
  • Da sich Zollbestimmungen schnell ändern können und dadurch, dass jenes, was vorher galt, auf einmal keine Gültigkeit mehr besitzen kann, müssen Sie sich jeweils aktuell über die jeweiligen Freigrenzen informieren. Als Privatperson dürfen Sie Souvenirs und Waren bis zu einem bestimmten, durch Sie selbst in Erfahrung zu bringenden, Wert bei der Rückreise problemlos mitführen, ohne diese verzollen zu müssen. Soweit diese gegen keine gültigen Einfuhrbeschränkungen bzw. Einfuhrverbote verstoßen, muss man sich an keinen Zollschalter anstellen.
  • Halten Sie daher alle Rechnungen oder Kassenbelege an der Grenze bereit. Fehlen diese, muss der Beamte bei einer Preisüberprüfung Durchschnittspreise heranziehen und es könnte durchaus sein, dass Sie aufgrund dieser Zahlen die Freigrenze überschreiten werden. Ohne Ihre Nachweise über die tatsächlich getätigten Ausgaben wären diese gefundenen Preise nun die rechtliche Grundlage für ein nachträgliches Verzollen Ihrer Reisemitbringsel vor Ort.
  • Alles, was Sie über die jeweiligen Freigrenzen hinaus bei Ihrer Einreise mitführen, muss durch Sie beim Zoll angemeldet werden. Diese Waren werden Sie dann zu dem jeweils gültigen Satz verzollen müssen.
helpster.de Autor:in
Achim Günter
Achim GünterAchim bereichert mit seinem hervorragenden Allgemeinwissen den Themenbereich Schule. Als erfahrener Steingartengärtner gibt er sein Insiderwissen auf dem Gebiet Garten gerne weiter. Das Familienoberhaupt kennt sich auch mit Geld und Finanzen bestens aus.
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