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Was ist ein Handyblocker?

Handy-Nutzer ohne Netz
Handy-Nutzer ohne Netz
Handyblocker sind Handy-Störsender, deren Verkauf von und an Privatpersonen in Deutschland und in der gesamten EU allerdings verboten ist. Das gilt erst recht für deren private Nutzung.

Störsender dürfen von Privatpersonen weder gekauft noch benutzt werden, auch wenn im Internet sogenannte Handyblocker ziemlich offen vermarktet werden. Handyblocker sind Störsender, die im Umkreis von einigen hundert Metern unerwünschte Handy-Gespräche unterbinden können.

Handyblocker sind verbotene Störsender

Der Betrieb solcher Störsender ist in Deutschland nicht gestattet und steht auch unter Strafe. Wer erwischt wird, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Aktuell kann das Betreiben von Störsendern noch ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen. Bis 1997 gab es noch eine Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Gefängnis.

  • Für manchen mag die Idee verlockend klingen. Man drückt auf einen Knopf und schon entfällt störendes Handyklingeln, es gibt keine lautstarken Gespräche mehr oder alle Betrugsversuche bei Prüfungen sind verhindert.
  • Handy-Blocker senden ein Störsignal, welches sich über alle Mobilfunkkanäle im GSM- und UMTS-Netz legt. Das Störsignal ist höher als der Pegel des Nutzsignals, wodurch der Empfang an Mobilfunkgeräten zum Erliegen kommt.
  • Laut Herstellerangaben haben die Störsender bis zu 45 Watt Ausgangsleistung, wodurch sich eine Reichweite von bis zu 150 Metern erzielen lässt. Das ist mehr als das Zwanzigfache der höchstmöglichen Leistung eines Handys. Wird der Handyblocker von einem erhöhten Standort aus betrieben, kann er das Mobilfunknetz in einem ziemlich großen Gebiet lahmlegen.  

Netzbetreiber suchen gezielt nach Störungen

  • Da viele Shop-Betreiber Störsender mit dem Hinweis - nur für den Export - verkaufen, sollte jeder wissen, dass der Betrieb der Geräte nicht gestattet ist.
  • Doch nicht nur der Handy-Empfang kann mit einem Handyblocker gestört werden. Auch der Empfang von GPS oder WLAN kann damit verhindert werden.
  • Doch Netzbetreiber sind ständig auf der Suche nach Störquellen. Kommt es zum Verdacht, dass Störsender die Ursache für Störungen sind, dann wird dem auf dem Grund gegangen. Selbst die Bundesnetzagentur schaltet sich dann ein. 
  • Störsender werden von Behörden bedient, wenn sie in Justizvollzugsanstalten Funkstille schaffen wollen. Die Sendeanlage darf nur innerhalb der Gefängnismauern Mobiltelefonate unmöglich machen. Erreicht werden kann das durch die Installation von vielen Sendern mit kleiner Reichweite. Das ist teuer und so nur sehr selten realisierbar.

Da Privatpersonen keine Störsender betreiben dürfen, müssen sie dort, wo der Handy-Empfang nicht erwünscht ist, die klassischen Methoden anwenden. Man muss eine Bitte an die Handy-Nutzer richten, damit sie ihre Mobilfunkgeräte abschalten oder wenigstens auf Vibrationsalarm umstellen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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