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Wände streichen bei Auszug - so einigen Sie sich mit dem Nachmieter

Nicht jeder mag weiße Wände.
Nicht jeder mag weiße Wände.
Als Mieter werden Sie beim Auszug in der Regel die Wände streichen müssen. Denn die meisten Vermieter haben diese Art der Schönheitsreparaturen im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Wenn Sie Ihren Nachmieter kennen, kann es durchaus sinnvoll sein, mit diesem über den Wandanstrich zu verhandeln.

Manchmal genügt es, nur ein paar dunkel gewordene Stellen an den Wänden beim Auszug weiß zu überstreichen, in anderen Fällen kann ein kompletter Neuanstrich gefordert sein. Doch vielleicht möchte Ihr Nachmieter lieber grüne Streifen an der Wand, statt nur auf weiße Flächen zu blicken.

Das Streichen der Wände mit dem Nachmieter verhandeln

  • In den meisten Fällen werden Sie als Mieter nach einer längeren Mietzeit verpflichtet sein, die Wände - und möglicherweise auch die Decken - weiß zu streichen. Wenn Sie allerdings den Nachmieter kennen oder ihn vielleicht sogar selbst besorgt haben, können Sie ihn natürlich nach seinen Vorstellungen fragen.
  • Vielleicht möchte Ihr Nachmieter beispielsweise keinen reinweißen Anstrich der Wände, sondern bevorzugt abgetönte Farben. Wenn Sie ihm dann den Gefallen tun, die Wände nach seinen Vorstellungen zu streichen, sollten Sie für diesen Mehraufwand eine Gegenleistung verlangen. Vielleicht besorgt Ihnen der Nachmieter dann zum Beispiel die Farben.
  • Auf keinen Fall sollten Sie den Vermieter bei solchen Verhandlungen aus dem Spiel lassen. Denn schließlich wollen Sie Ihre Verpflichtung zum Streichen der Wände beim Auszug auch ihm gegenüber erfüllen. Falls es sich der Nachmieter plötzlich anders überlegt und Sie die Wände bereits mit grünen Streifen verziert haben, könnten Sie ansonsten dumm aus der Wäsche gucken.
  • Klären Sie daher mit Ihrem Vermieter, dass Ihre Renovierungsverpflichtung auch dann erfüllt ist, wenn Sie sich auf die Wünsche des Nachmieters einlassen.

Besenreine Wohnung bei Auszug

  • Beim Auszug werden Sie die Wohnung in den meisten Fällen besenrein übergeben müssen. Auch die Renovierungsarbeiten müssen dann abgeschlossen sein.
  • Wenn Ihr Nachmieter sehr spezielle Vorstellungen vom Wandanstrich hat, können Sie natürlich mit ihm verhandeln, dass er diesen besser selbst vornimmt.
  • Auch hierbei sollten Sie den Vermieter nicht aus dem Spiel lassen, denn schließlich sind zunächst einmal Sie ihm gegenüber zu den Renovierungsarbeiten verpflichtet.
  • Wenn Ihr Nachmieter jedoch lieber selbst den Pinsel schwingen will, können Sie sich gegen eine Beteiligung an den Kosten viel Arbeit sparen.

Wenn Sie Ihren Nachmieter kennen, kann es für beide Seiten vorteilhaft sein, über das Streichen der Wände vor dem Auszug zu verhandeln.

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