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Vorstandsfahrer - diese Voraussetzungen sollten Sie erfüllen

Als Vorstandsfahrer müssen Sie immer gut gekleidet sein.
Als Vorstandsfahrer müssen Sie immer gut gekleidet sein.
Als Vorstandsfahrer chauffieren Sie hauptsächlich die Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsleitung, aber auch deren Geschäftspartner und Gäste. Von Ihnen erwartet man daher eine angenehme und sichere Fahrt und vor allem Diskretion.

Das benötigen Sie, um als Vorstandsfahrer zu arbeiten

  • Erstes und wichtigstes Kriterium, um als Vorstandsfahrer zu arbeiten, ist natürlich der Führerschein samt ausreichender Fahrpraxis. Außerdem dürfen Sie keine oder nur wenige Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Möglicherweise wird man von Ihnen auch einen Personenbeförderungsschein oder Kenntnisse im Personenschutz verlangen.
  • Eine weitere Voraussetzung für die Einstellung kann sein, dass Sie ein Fahrsicherheitstraining absolviert haben. Dies können Sie zum Beispiel beim ADAC oder bei anderen Anbietern machen. Dort lernen Sie, wie Sie in Gefahrensituationen richtig reagieren, um mit dem Fahrzeug nicht ins Schleudern zu geraten und Unfälle zu verhindern.
  • Neben der Fahrtätigkeit sind Sie als Chauffeur meist auch für die Reinigung, die Pflege und die allgemeine Wartung des Dienstwagens zuständig. Grundlegende Kenntnisse über Autos sind daher erforderlich, Reparaturen werden Sie jedoch in der Regel nicht durchführen.

Freundlichkeit und Diskretion sind äußerst wichtig

  • Als Vorstandsfahrer müssen Sie äußerst zuvorkommend, freundlich und höflich sein. Sie halten den Fahrgästen die Tür auf und helfen ihnen gegebenenfalls ins Fahrzeug. Auch für die Unterbringung von Gepäck im Kofferraum sind Sie zuständig.
  • Fremdsprachenkenntnisse sind bei der Beförderung von ausländischen Fahrgästen hilfreich. Gute Englischkenntnisse werden oft vorausgesetzt. Je nach Unternehmen, das eine Stelle zu besetzen hat, können aber auch andere Sprachen wichtig sein.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt ist die absolute Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Daher wird man vor der Einstellung möglicherweise ein polizeiliches Führungszeugnis von Ihnen verlangen.
  • Während der Fahrt finden Gespräche zwischen den Fahrgästen und Telefonate statt. Diese Informationen sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Daher müssen Sie als Vorstandsfahrer sehr diskret sein und über alles, was Sie während der Fahrt gehört haben, Stillschweigen bewahren.
  • Ein Chauffeur dient auch immer repräsentativen Zwecken eines Unternehmens oder einer Institution. Sie müssen daher auf ein gepflegtes Äußeres achten und angemessen gekleidet sein. Meist ist ein Anzug für diese Tätigkeit obligatorisch.
  • Zumindest ab und zu werden Sie auch abends, an Wochenenden oder Feiertagen arbeiten, Flexibilität wird daher vorausgesetzt. Ferner müssen Sie damit rechnen, dass man Ihnen in Zeiten, in denen niemand chauffiert werden muss, andere Arbeiten überträgt.
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