Was Sie benötigen
- Jobwechsel
- Kündigung
Sie sollten Ihren Job immer erst dann kündigen, wenn Sie einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Gerade in der Zeit nach Ihrer Kündigung kommt es stark darauf an, welchen Eindruck Sie bei Ihrem alten Arbeitgeber hinterlassen. Bestenfalls beginnt Ihr neuer Job erst, nachdem Ihre Kündigungsfrist zu Ende ist. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie unbedingt ein paar Hinweise beachten.
So gehen Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist
- Sie sollten sich unbedingt in Ihren letzten Wochen, vor Ablauf der Kündigungsfrist bei dem alten Arbeitgeber, Mühe geben, einen guten Eindruck zu hinterlassen. Dies wird sich in Ihrem Arbeitszeugnis widerspiegeln. Legen Sie einen Grundstein für Ihren neuen Arbeitgeber, indem Sie im Guten gehen.
- Arbeiten Sie nach wie vor diszipliniert und zuverlässig weiter, gerade wenn Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist gehen wollen.
- Versuchen Sie unbedingt, die Kündigungsfrist einzuhalten. So geben Sie Ihrem ehemaligen Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Ersatz für Sie zu suchen und ihn anzulernen. Sie sollten unbedingt eine gute Übergabe Ihrer Arbeitsfelder erwirken. Dies zeichnet Sie als zuverlässigen Arbeitnehmer aus. Sie tragen die Verantwortung bis zum letzten Arbeitstag.
- Die erste Person, die von Ihrer Kündigung erfahren muss, ist Ihr Arbeitgeber. Sie sollten niemals Kollegen involvieren, bevor Sie mit Ihrem Arbeitgeber gesprochen und schriftlich gekündigt haben.
- Lassen Sie in Ihre Kündigung einen Dank einfließen. So stehen Sie gut da und äußern Ihre Wertschätzung gegenüber dem Unternehmen, für das Sie tätig waren. Sie können auch Ausdruck für Ihr Bedauern finden. Die Kündigung wird von Ihrem Vorgesetzten und Ihrem Arbeitgeber gelesen, so erwecken Sie einen guten Eindruck.
- Bieten Sie unbedingt Ihre Hilfe bei der Übergabe Ihres Arbeitsbereichs an. So zeigen Sie Initiative und Verantwortungsbewusstsein.
- Ein guter Eindruck ist auch weit nach der Kündigung für Sie wichtig, da Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber als telefonische Referenz angeben können und er Gutes über Sie sagen wird.
- Wollen Sie nun vor der Kündigungsfrist aus Ihrem Beruf ausscheiden, müssen Sie dies mit Ihrem Vorgesetzten und Ihrem Arbeitgeber besprechen. Sie haben darauf keinesfalls einen Anspruch. Sie schulden die Erbringung Ihrer Arbeitsleistung bis zum letzten Tag.
- Sie bekommen Ihr letztes Monatsgehalt nur auf die Tage angerechnet, an denen Sie noch im Betrieb waren. Es hängt nun von Ihrem Arbeitgeber ab, ob er Ihrem Vorschlag zustimmt.
- Geben Sie einen Ausstand an Ihrem letzten Arbeitstag. Dies zeigt Ihren Dank und eine gewisse Wertschätzung Ihrer Kollegen gegenüber. Bringen Sie Kuchen und Teilchen mit und laden zu Ihrem Ausstand ein. Dies müssen Sie vorab auch mit Ihrem Vorgesetzten besprechen.
Viel Erfolg bei Ihrem Jobwechsel!
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