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Versand von Waren nach Kanada - das müssen Sie berücksichtigen

Achten Sie unbedingt auf die Vorschriften!
Achten Sie unbedingt auf die Vorschriften! © Matthias_Preisinger / Pixelio
Sie möchten eine Ware nach Kanada verschicken? Dann sollten Sie unbedingt einige Dinge beim Versand in das Drittland beachten, damit Sie Ihr Versandstück guten Gewissens in die Hände des Überbringers geben können.

Was Sie benötigen:

  • Ausfuhranmeldung
  • Ursprungszeugnis
  • Rechnung (ohne MwSt.)

Für Drittlandsendungen bestehen einige Punkte, über die Sie sich vor dem Versand schlau machen sollten. Lesen Sie hier, was Sie beim Versand nach Kanada zu beachten haben.

Versand einer Ware in ein Drittland

  • Für den Versand von Waren ab einem Wert von 1.000 Euro in ein Drittland, wie etwa Kanada, ist es grundsätzlich notwendig, eine Ausfuhranmeldung zu tätigen. Hierfür stellt das Zollamt das für diesen Zweck vorgesehene Zollprogramm mit dem Namen Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System (kurz: ATLAS) zur Verfügung, welches sowohl von geschäftlichen als auch von privaten Personen genutzt werden kann.
  • Mittels dieser Zollsoftware ist es Ihnen möglich, mithilfe der Anleitung des Programms Ihre Ware durch die Angabe relevanter Daten anzumelden. Das Zollamt überprüft Ihre angemeldete Sendung nach Kanada und gibt diese in der Regel innerhalb weniger Minuten frei, sofern die Prüfung durch den Zoll komplikationslos verlief. Die Freigabe erscheint im entsprechenden Fenster durch eine grüne Markierung. 
  • Falls ein Problem auftreten sollte, wird das Zollamt Sie bitten, etwaige Änderungen vorzunehmen, was jedoch bei Beachtung der in der Anleitung beschilderten korrekten Vorgehensweise zur Anmeldung eines Versands nur äußert selten vorkommt.
  • Gibt das Zollamt Ihre Ware frei, kann diese durch den von Ihnen gewählten Kurierdienst oder einer Spedition versendet werden.
  • Nachdem Ihr Packstück den europäischen Raum verlassen hat, erhalten Sie wiederum eine Bestätigung in Form einer Ausfuhranmeldung durch das zuständige Zollamt.
  • Für Waren mit einem Warenwert bis zu 999 Euro ist eine Ausfuhranmeldung nicht notwendig.

Was Sie bei Kanada sonst noch beachten sollten

  • Neben der Ausfuhranmeldung benötigen Sie für den Versand einer Ware nach Kanada ein Ursprungszeugnis für die Ware, das die Herkunft dieser bestätigt, sofern dies der Empfänger fordert. Durch ein Ursprungszeugnis kann der Empfänger folglich eine Zollbegünstigung oder Zollfreiheit bewirken. 
  • Voraussetzung ist jedoch, dass die Ware präferenzbegünstigt ist. Für Kaufteile benötigen Sie für die Präferenzbegünstigung der Ware eine Lieferantenerklärung. Diese können Sie beim Lieferanten anfordern. 
  • Für eigens gefertigte Teile sehen Sie die hierfür festgelegten Vorschriften bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ein. Die IHK ist auch zuständig für die Beantragung und Herausgabe eines Ursprungszeugnisses.
  • Für den Versand einer Ware nach Kanada besteht zudem eine weitere Vorschrift, ohne deren Folgeleistung ein Versand ausgeschlossen ist. Für jedes Packstück, das nach Kanada ausgefahren wird, muss eine Rechnung (ohne MwSt.) ausgestellt werden, die dem Packstück beigelegt wird. Es genügt daher nicht, ausschließlich einen Lieferschein ohne Rechnung auszustellen.
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