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Vermögenswirksame Leistungen in der Steuererklärung - Aufklärung

Vermögenswirksame Leistungen sind sicher.
Vermögenswirksame Leistungen sind sicher.
Gehen Sie einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nach, so haben Sie ein Anrecht auf vermögenswirksame Leistungen. Damit Sie überhaupt in den Genuss der staatlichen Zulagen kommen, müssen Sie die Leistungen in der Steuererklärung angeben.

Vermögenswirksame Leistungen bedeutet Geld vom Staat

  • Wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, können Sie Vermögenswirksame Leistungen vom Staat bekommen. Ob und wie hoch sich Ihr Arbeitgeber an den VL beteiligt, müssen Sie beim Arbeitgeber erfragen. Sollten Sie vom Arbeitgeber keinen Zuschuss erhalten, so müssen Sie die monatlichen Kosten hierfür in voller Höhe alleine tragen oder zahlen lediglich einen Teilbetrag, wobei sich der staatliche Zuschuss prozentual verringert.
  • Vermögenswirksame Leistungen können Sie entweder für Beteiligungssparen, Bausparverträgen oder auch Fondssparen erhalten. Die maximale staatliche Förderung beträgt pro Jahr 80,- Euro und wird für insgesamt sechs Jahre gezahlt. Um allerdings die komplette Förderung zu erhalten, müssen Sie sechs Jahre lang ansparen und das siebente Jahr ruhen lassen. Allerdings können Sie auch nach Ablauf der sechs Jahre bereits einen neuen Vertrag für Ihre Vermögenswirksame Leistungen abschließen, um den Fluss der staatlichen Zulagen nicht zu unterbrechen.

Der Eintrag der VL in der Steuererklärung

  • Haben Sie Vermögenswirksame Leistungen erhalten, so müssen Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung auf Seite drei ganz unten angeben, wie viele Anlagen VL vorhanden sind. Sie bekommen entweder von der Sparkasse bzw. Bank oder von der Bausparkasse eine gesonderte Anlage, wie viel Geld Sie für das vergangene Jahr eingezahlt haben, denn danach richtet sich schließlich die staatliche Förderung.
  • Selbst wenn Sie keine Steuern zahlen müssen, so können Sie die VL bekommen, wenn Sie die entsprechenden Gelder regelmäßig einzahlen. Dafür müssen Sie auf dem Hauptblatt der Steuererklärung lediglich die Sparte "Antrag auf Festsetzung der Sparzulage" anzukreuzen. Gleichzeitig mit der Anlage VL beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage. Allerdings müssen Sie diese Sparzulage bis zum Ende des nächsten Jahres gestellt haben. Beispielsweise für die Sparzulage 2010 endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2012.
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