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Vermieter will die Wohnung verkaufen - was tun?

Der Vermieter will die Wohnung verkaufen - Ein Problem oder nicht?
Der Vermieter will die Wohnung verkaufen - Ein Problem oder nicht?
Wenn der Vermieter Ihnen erklärt, dass er die Wohnung, die Sie gerade bewohnen, verkaufen will, dann stellen sich viele Fragen. Müssen Sie umgehend ausziehen? Haben Sie Kündigungsschutz? Müssen Sie überhaupt ausziehen oder müssen Sie Mieterhöhungen erwarten? Hier etwas Grundsätzliches.

Was Sie benötigen:

  • Ruhe bewahren
  • Sachlich bleiben
  • weitergehende Informationen abwarten

Was passiert, wenn der Vermieter Ihre Wohnung verkauft?

  • Grundsätzlich passiert erst einmal gar nichts. Sie haben einen gültigen Mietvertrag, den der neue Besitzer der Wohnung eins zu eins übernehmen muss.
  • Dinge wie Eigenbedarf kann ein neuer Besitzer Ihrer Wohnung erst einmal nicht anmelden. Er wusste ja bei Kauf der Wohnung, das diese bereits bewohnt ist.
  • Der neue Vermieter kann versuchen Ihnen die Wohnung zu kündigen. Wenn Sie auf die Kündigung nicht reagieren, ist die Kündigung nach Verstreichen der Einspruchsfrist wirksam. Sollten Sie also eine Kündigung erhalten, müssen Sie umgehend reagieren und gegen die Kündigung Einspruch erheben.
  • Haben Sie einen Einspruch gegen die Kündigung erhoben, ist das für den neuen Vermieter in der Regel ein deutliches Signal, dass Sie sich mit dem Mietrecht auskennen und sich nicht so einfach vertreiben lassen. In der Regel wird der neue Vermieter Sie nun nicht mehr belästigen. Sie können weiter in der Wohnung leben, so lange Sie die Miete und die Nebenkosten pünktlich zahlen und sich an die Hausordnung halten.
  • In den seltensten Fällen lassen es Vermieter auf einen Rechtsstreit vor Gericht ankommen. Sollte es doch der Fall sein, wenden Sie sich an die Mieterschutzorganisationen, die in jedem größerem Ort ansässig sind.

Was passiert, wenn der Vermieter die Wohnung renovieren will?

  • Wenn der neue Wohnungsbesitzer die Wohnung renovieren will, so sind Sie gezwungen ihm dies, im Rahmen des Zumutbaren, zu gestatten. Auch hat der neue Vermieter, nach Abschluss der Renovierungsarbeiten das Recht die Miete entsprechend der Renovierungen zu erhöhen. Wenn der Komfort der Wohnung erhöht wurde, darf der Vermieter eine höhere Miete verlangen. Diese muss jedoch angemessen sein.
  • Haben Sie den Verdacht, dass die neue Mietberechnung nicht angemessen ist, wenden Sie sich an die örtlichen Mieterverbände. Dort wird man Ihnen sachkundig im Detail weiterhelfen.

Der Verkauf einer Wohnung, in der Sie gerade wohnen, ist im Allgemeinen kein großes Problem. Sie zahlen nur an einen anderen Hausbesitzer Ihre Miete. Kommt es doch zu Schwierigkeiten, helfen Mieterverbände immer sachkundig weiter.

helpster.de Autor:in
Manuela Bauer
Manuela BauerEssen & Trinken ist für Manuela als gelernte Köchin mit einem Abschluss in Ökotrophologie eine Berufung. Als Ausbilderin von Hauswirtschafterinnen gibt sie ihr Fachwissen und ihre Erfahrung im Bereich Haushalt weiter.
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