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Urlaub in Bulgarien - was Sie beachten sollten

Bulgarien - Osmanische Geschichte in Südosteuropa
Bulgarien - Osmanische Geschichte in Südosteuropa
Ein Urlaub in Bulgarien wird ein immer beliebteres Urlaubsziel. Das Land im Südosten von Europa hat mit seiner langen Geschichte und seiner Natur einiges zu bieten. Vor Reiseantritt sollten Sie allerdings einige Dinge beachten.

Bulgarien stellt sich vor

  • Bulgarien liegt im Südosten von Europa und ist Mitglied in der EU und der NATO.
  • Seine Hauptstadt ist Sofia und im gesamten Land leben etwa 7 Millionen Einwohner.
  • Bulgarien ist heute eine parlamentarische Republik. 

Was zu beachten ist beim Urlaub in Bulgarien

  • Wichtig zu bedenken beim Urlaub in Bulgarien ist die Tatsache, dass das Land nicht in der Euro-Zone liegt. Das heißt die Währung in Bulgarien ist nicht der Euro, sondern der Lew (BGN). Der Wechselkurs zum Euro ist grob 2:1. Für einen Euro erhalten Sie also ca. 2 Lew. Daher sollten Sie vor Reiseantritt unbedingt Geld wechseln.
  • Da eine der wichtigsten Routen von Deutschland in die Türkei über Bulgarien führt, sollten Sie bei Einreise mit dem Auto insbesondere im Sommer mit einer langen Wartezeit an den Grenzübergängen kalkulieren.
  • Das Fahrzeug wird beim Eintritt nach Bulgarien von der dortigen Polizei registriert, es gelten aber keine besonderen Zollvorschriften, da Bulgarien der EU angehört. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge, welche in einem EU-Land zugelassen sind.
  • Wichtig bei der Einreise mit dem Auto ist zudem, dass in Bulgarien Vignettenpflicht besteht. Das heißt, Sie müssen unbedingt beachten, dass Sie für Ihr Auto eine gültige Vignette erstehen, bevor Sie nach Bulgarien einreisen.
  • Bitte beachten Sie generell, dass die Rate der Autodiebstähle in Bulgarien äußerst hoch ist und besonders der Anteil an gehobenen Automarken mit ausländischen Kennzeichen stetig steigt.
  • Die generelle Einreise nach Bulgarien ist für deutsche Staatsangehörige visafrei. Es wird ein gültiger Reisepass oder Personalausweis verlangt.
  • Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen, müssen Sie sich bei der zuständigen Auslandsbehörde eine "Bescheinigung für EU-Bürger" ausstellen lassen. Darunter ist keine Meldung notwenig.
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