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Urlaub für Erzieher - Wissenswertes

Erzieher haben oft spezielle träger- und einrichtungsabhängige Urlaubszeiten.
Erzieher haben oft spezielle träger- und einrichtungsabhängige Urlaubszeiten.
Ihren Urlaub müssen sich Erzieher häufig anders einteilen, als andere Arbeitnehmer. Auch ist die Anzahl der Urlaubstage nicht bei allen Erziehern gleich. Sie sollten sich daher stets informieren, welche Urlaubsregelungen es in ihrer Einrichtung gibt.

Der Urlaub für Erzieher ist vertraglich geregelt, zumindest, was die Anzahl der Urlaubstage angeht. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass Sie Ihren Urlaub eventuell nur zu bestimmten Zeiten nehmen können. Zudem sind Urlaubsregelungen oft trägerabhängig.

Urlaub für Pädagogen ist abhängig von Richtlinien des Trägers

Der Urlaub für Erzieher ist nicht grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die Anzahl Ihrer Urlaubstage hängt davon ab, für welchen Träger Sie arbeiten.

  • Arbeiten Sie im öffentlichen Dienst, also beispielsweise in einem städtischen Kindergarten, so stehen Ihnen 29 bis 30 Urlaubstage zu. Der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst wird regelmäßig nachverhandelt, daher kann es durchaus sein, dass Sie in einigen Jahren noch mehr Urlaubstage zur Verfügung haben.
  • Die meisten kirchlichen Träger, beispielsweise die AWO oder die Caritas, orientieren sich im Hinblick auf die Urlaubstage für ihre Arbeitnehmer an den Tarifen im öffentlichen Dienst.
  • Private Träger und Vereine bestimmen selbst, wie viele Urlaubstage Sie ihren Arbeitnehmern genehmigen. Bei einer 5-Tage-Woche liegt der gesetzliche Mindesturlaub bei 20 Tagen. Sie sollten daher gut verhandeln, wenn Sie erwägen für einen privaten Träger zu arbeiten. Gerade in Ballungsgebieten herrscht häufig ein großer Mangel an pädagogischen Fachkräften.  Daher können Sie durchaus Forderungen an Ihren zukünftigen Arbeitgeber stellen.

Sie als Erzieher sollten sich vor Vertragsabschluss genau über bestehende Urlaubsregelungen informieren. Vergleichen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Urlaubstage bei unterschiedlichen Trägern und lesen Sie sich Verträge gründlich durch.

Erzieher haben häufig spezielle Urlaubsregelungen

  • In der Nebensaison Urlaub zu buchen, lohnt sich finanziell. Erzieher können ihren Urlaub jedoch in der Regel nicht beliebig in Anspruch nehmen. Gibt es in Ihrer Einrichtung Schließzeiten, beispielsweise im Sommer, so müssen Sie in dieser Zeit einige Urlaubstage opfern.
  • Zwischen Weihnachten und Neujahr schließen alle städtischen Einrichtungen und auch die meisten anderen Kindergärten.
  • Wenn Sie außerhalb der Ferien Urlaub nehmen möchten, so müssen Sie dies mit der Leitung und Ihren Kollegen absprechen. Dies liegt daran, dass immer eine bestimmte Betreuungsquote gewährleistet werden muss. Daher sind mehr als zwei Wochen Urlaub in Folge in den meisten Kindergärten nicht möglich.
  • Manche Einrichtungen verhängen auch Urlaubssperren für eine bestimmte Zeit, z.B. von September bis Oktober. In dieser Zeit werden neue Kinder eingewöhnt und alle Fachkräfte gebraucht.
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