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Unterschied - Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit

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Bei Krediten zum Hauserwerb sind Risiken für Banken kalkulierbar
Bei Krediten zum Hauserwerb sind Risiken für Banken kalkulierbar
Banken und Sparkassen verdienen mit der Vergabe von Krediten viel Geld. Im Prinzip ist jeder Verbraucher und Unternehmer willkommen, wenn er entsprechende Kriterien wie Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit erfüllt. Welcher Unterschied besteht zwischen beiden Begriffen?

Wer einem Geldinstitut als Kunde Geld anvertraut, möchte das nicht verlieren. Da Banken mit den Kundengeldern wirtschaften, zum Beispiel Kredite vergeben, unterliegen sie der Verpflichtung mit dem anvertrauten Kapital sorgsam und verantwortungsbewusst umzugehen. Für die Rückzahlung müssen sie geradestehen.

Zahlungsfähigkeit durch Einkommen oder Vermögen

Wenn Sie jemanden Geld leihen, möchten Sie das im Allgemeinen auch irgendwann zurück. Zurück erhalten werden Sie Ihr Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit nur dann, wenn der potenzielle Schuldner über die entsprechende Zahlungsfähigkeit verfügt.

  • Als Kreditgeber ist es Ihre Aufgabe, die Zahlungsfähigkeit des potenziellen Schuldners so genau wie möglich zu prüfen und einer Wertung zu unterziehen. Mit sogenannten Controllingmaßnahmen können Sie ein vorhandenes Restrisiko minimieren. Im Klartext bedeutet das, dass Sie bei unregelmäßigen Zahlungseingängen beziehungsweise ausbleibenden Zahlungen sofort reagieren.
  • Für die Bewilligung eines Darlehens gibt es mit Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit zwei wichtige Grundvoraussetzungen, die vom Kreditnehmer erfüllt werden müssen.

Kreditfähigkeit bei uneingeschränkter Geschäftsfähigkeit

Um einen Kredit aufnehmen zu können, muss der Betreffende eine Kreditfähigkeit besitzen. Der Gesetzgeber weist auf Befugte hin, die einen rechtsgültigen Kreditvertrag abschließen können.

  • Kreditfähig sind demnach natürliche Personen mit uneingeschränkter Geschäftsfähigkeit sowie juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften. Minderjährige gelten als beschränkt geschäftsfähig. Daher ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters (Eltern, Vormund) notwendig. In letzter Instanz muss sogar das Familiengericht die Entscheidung treffen.
  • Den Nachweis Ihrer Kreditfähigkeit als Privatperson erbringen Sie einfach durch Vorlage eines gültigen Personaldokuments. Sind Sie bereits Kunde der Bank, verfügt der künftige Kreditgeber über die notwendigen Daten.

Kreditwürdigkeit - Unterschiede bei der Prüfung

Die Kreditfähigkeit ist im Unterschied zur Kreditwürdigkeit gesetzlich reguliert. Die Feststellung, ob Sie kreditwürdig sind, obliegt in erster Linie den Verantwortlichen des Kreditunternehmens. Es muss die wirtschaftliche Situation des potenziellen Schuldners genau prüfen, bevor eine Zusage erteilt wird und Geld fließt.

  • Kreditwürdig heißt, dass Sie mit großer Wahrscheinlichkeit die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen erfüllen werden. Einen Unterschied macht der Kreditgeber bei der Prüfung von persönlicher und wirtschaftlicher Kreditwürdigkeit.
  • Persönlich kreditwürdig sind Sie mit einem bestimmten Einkommen, Qualifikation und Festanstellung sowie positiver SCHUFA-Auskunft. Im Unterschied zur persönlichen bezeichnet die gegebene materielle Kreditwürdigkeit, dass Ihre Finanzlage gegenwärtig und zukünftig gesichert scheint. Eine störungsfreie Rückzahlung des Darlehens ist zu erwarten.

In Abhängigkeit von der gewünschten Kreditsumme kann ein Kreditgeber von Ihnen die Einsichtnahme in Ihre finanziellen Verhältnisse verlangen. Das ist regelmäßig bei Großkrediten (Kreditbetrag über 750.000 Euro) der Fall. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn die gestellten Sicherheiten beziehungsweise Bürgen eine ausreichende Absicherung bieten.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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