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Unterhaltsrechner benutzen - so geht's

Einen Unterhaltsrechner können Sie kostenlos benutzen
Einen Unterhaltsrechner können Sie kostenlos benutzen
Die Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder können Sie leicht mit einem Unterhaltsrechner, den Sie im Internet finden, ausrechnen. Das ist völlig kostenlos und anonym.

Nach einer Trennung von Ihrem Ehepartner stellt sich oft die Frage nach dem Unterhaltsanspruch der Kinder. Dieser wird in der Regel nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Mit einem Unterhaltsrechner, den Sie völlig kostenlos und anonym im Internet benutzen können, haben Sie die Möglichkeit, den Unterhalt schon im Voraus zu berechnen.

So ermitteln Sie den Unterhalt mit einem Unterhaltsrechner

  1. Um einen Unterhaltsrechner zu benutzen, brauchen Sie keine Dateien herunterzuladen und zu installieren. Sie können den Unterhaltsanspruch Ihrer Kinder online ermitteln.
  2. Dazu suchen Sie sich im Internet einen Unterhaltsrechner und geben alle relevanten Daten in die Eingabefelder ein. Der mögliche Unterhaltsanspruch wird dann sofort ausgerechnet.
  3. Sie brauchen dort keine persönlichen Daten, wie Namen oder Anschrift, eingeben. Es werden lediglich Angaben zu Ihrem Nettoeinkommen und dem Einkommen des getrennt lebenden Ehepartners benötigt.
  4. Ferner sind natürlich Angaben zu den Kindern erforderlich. Dabei handelt es sich aber nur um Altersangaben.
  5. Die meisten Unterhaltsrechner sind so programmiert, dass Sie alle rechtlichen Vorgaben bei der Berechnung berücksichtigen. So werden beispielsweise das Existenzminimum und der sogenannte Differenzfaktor berücksichtigt.
  6. Das Existenzminimum beträgt derzeit 950 Euro. Der Differenzfaktor errechnet sich aus dem tatsächlichen Nettoeinkommen abzüglich des Existenzminimums. Die Differenz wird dann durch den errechneten Unterhaltsanspruch der Kinder dividiert. Mit dem Quotienten werden dann wieder die errechneten Unterhaltsansprüche multipliziert.
  7. Das hört sich alles sehr kompliziert an. Doch bei der Benutzung eines Unterhaltsrechners brauchen Sie sich um die Berechnungsschritte gar keine Gedanken machen.

Falls Sie über ein sehr hohes Einkommen verfügen, wird auch gleich der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehepartners ausgerechnet. Der Unterhalt der Kinder hat aber auf jeden Fall Vorrang.

helpster.de Autor:in
Martin Lembke
Martin LembkeMartin ist ausgebildeter Landmaschinenmechaniker. Er lebt auf dem Land und bewirtschaften einen großen Obst- und Gemüsegarten. Hier ist er handwerklich stark gefragt und kann sich auch seinem größten Hobby den Autos widmen.
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