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Unfrei versenden - so funktioniert's

Wer eine Postsendung auf Kosten des Empfängers schicken möchte, kann diese prinzipiell unfrei versenden. Dabei ist aber zu beachten, dass diese Abrechnungsform nur bei manchen Versandarten zugelassen ist.

Postsendungen können Sie unfrei versenden.
Postsendungen können Sie unfrei versenden.

Was Sie benötigen:

  • Paketschein

Postsendungen unfrei versenden - das müssen Sie wissen

  • Die Versandform "unfrei" wählt man, wenn gewünscht ist, dass die Versandkosten vom Empfänger übernommen werden.
  • DHL bietet den Service "unfrei" für das Versenden von Paketen an. Die Kosten für den Versand bezahlt dann der Empfänger bei Sendungserhalt. Wenn dieser allerdings die Annahme der Postsendung verweigert, dann geht das Paket zurück und Sie müssen selbst die Versandkosten tragen.
  • Paketmarke besorgen und ausfüllen, um ein Paket bei DHL unfrei versenden wollen. Kreuzen Sie als gewünschte Service "unfrei" an. Paket am Schalter aufgeben und Paketgebühr bezahlen. Vergessen Sie nicht den Einlieferungsbeleg. Dieser ermöglicht mithilfe der Trackingnummer eine Sendungsverfolgung.
  • Zu beachten ist, dass der Service "unfrei" mit Ausnahme von Sperrgut mit keinem anderen Service kombiniert werden kann.
  • Päckchen unfrei zu versenden wird von DHL nicht angeboten.
  • Andere Paketdienste haben eigene Regelungen zum unfreien Versand. Bei Hermes ist diese Option beispielsweise nicht im Dienstleistungssortiment enthalten. UPS bietet hingegen als Zahlungsoptionen für Inlandssendungen und die EU "unfrei" an.
  • Ein unfreier Versand von Briefen mit der Post ist nicht mehr möglich. Hier ist eine ausreichende Frankierung nötig.
  • Abweichend von dieser Regelung werden Antwortschreiben, bei denen das Wort "Antwort" schon aufgedruckt ist, kostenlos befördert. Der Empfänger hat sich hier im Vorhinein zur Zahlung des Portos verpflichtet. Anstelle einer Briefmarke hat der Umschlag einen Aufdruck, der meist "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand" lautet.
  • Wenn Sie eine Briefsendung ohne ausreichende Frankierung in den Briefkasten einwerfen, kann es passieren, dass die Sendung nicht ankommt.
  • Für den Fall einer Rücksendung wegen Reklamation oder Nichtgefallen liegt in der Regel ein Retouren-Aufkleber bei. Auch hier gilt, dass Sie nicht eigenmächtig eine beliebige Paketsendung als Retoure deklarieren dürfen, sondern nur, wenn dies vom Versender so vorgesehen ist.
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