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Unfrei verschicken - so macht mans richtig

Briefmarken brauchen Sie hier nicht.
Briefmarken brauchen Sie hier nicht.
Eine unfreie Paket- oder Briefsendung kann auf Kosten des Empfängers versandt werden, sodass dieser bei Annahme die fälligen Gebühren zu übernehmen hat. Verweigert dieser jedoch die Annahme, so hat der Absender die Kosten für den geleisteten Service zu tragen. Es gibt jedoch vor dem Verschicken solcher Pakete oder Briefe einiges, auf das Sie achtgeben sollten.

Was Sie benötigen:

  • Paketmarke
  • Rückumschlag
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Sendung unfrei verschicken – so gehen Sie vor

  • Wenn Sie eine Sendung unfrei verschicken möchten, sollten Sie vorher abklären, inwieweit der Empfänger generell gewillt ist, so eine Sendung anzunehmen. Wenn nämlich der Empfänger die Annahme verweigert, wird die Sendung wieder an Sie zurückgesandt und Sie selbst müssen die Gebühren übernehmen.
  • Einige Firmen bieten Ihnen für den Fall einer Reklamation Rückumschläge oder Paketmarken, um Ihnen die Kosten nicht aufzuerlegen, sodass Sie diese Sendungen entweder in den Briefkasten einwerfen, mit Packstation versenden oder in einer Filiale direkt abgeben können.
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Wie Sie einen Brief ohne Marke verschicken

  • Die Deutsche Post nimmt an Schaltern Briefe, die Sie unfrei verschicken möchten, nicht mehr an, es sei denn, es handelt sich um Antwortumschläge mit dem Vermerk "Porto zahlt Empfänger".
  • Eine andere Möglichkeit besteht darin, keinen Absender auf dem Umschlag anzugeben und den Brief einfach in den nächsten Postkasten zu werfen. Dies birgt allerdings die Gefahr, dass der Empfänger den Brief nicht annimmt und er so sein Ziel nicht erreicht.

Wie Sie ein Paket unfrei versenden

  • Einige Zusteller bieten Ihnen die Möglichkeit, Pakete auf Kosten des Empfängers, also unfrei, zu verschicken. Für diesen Service müssen Sie sich eine entsprechende Paketmarke beschaffen und diese mit Absender- und Empfängerdaten ausfüllen.
  • Dann kreuzen Sie im entsprechenden Kästchen den Service unfrei an, bringen die Marke auf dem Paket an und geben es in einer Filiale oder einem Shop auf. Lassen Sie sich unbedingt die Entgegennahme durch eine Quittung bestätigen, auf der die Sendungsnummer steht, um so einen Versandnachweis zur Hand zu haben.
  • Bei einigen Anbietern ist es möglich, weitere Service-Leistungen mit der Option unfrei zu kombinieren, wodurch sich der Preis jedoch erhöht, den der Empfänger im Falle der Annahme zu tragen hat.
  • Allerdings sollten Sie beachten, wenn Sie eine Sendung unfrei verschicken möchten, dass nicht jeder Dienstleister diesen Service anbietet und das Entgelt für die Beförderung unterschiedlich hoch ausfallen kann.
  • Zudem schließen einige Firmen in ihren AGB die Annahme solcher unfrei verschickten Sendungen aus. In so einem Fall sollten Sie vorab klären, wer die Rücksendekosten trägt und sich diese gegebenenfalls vom Empfänger wieder überweisen lassen, damit Sie nicht unnötig auf den Kosten sitzen bleiben.
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