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Und verbleibe mit freundlichen Grüßen - immer die passende Grußformel

Die Grußformel „Mit freundlichen Grüßen“ wird im Geschäftsalltag gerne verwendet.
Die Grußformel „Mit freundlichen Grüßen“ wird im Geschäftsalltag gerne verwendet.
Am Schluss der meisten Briefe und E-Mails möchten wir uns verabschieden und mit freundlichen Grüßen verbleiben. Im privaten Bereich sind an dieser Stelle die vielfältigsten Formulierungen gängig und werden akzeptiert. In der geschäftlichen Korrespondenz und bei formalen Briefen sind saloppe Floskeln oder Abkürzungen jedoch nicht gern gesehen. Einige gut gemeinte Schlussformulierungen können zudem das Ziel verfehlen und für Irritation sorgen. Deshalb sollten Sie sich mit einigen gängigen Grußformeln vertraut machen, mit denen Sie bei formalen Schreiben richtig liegen.

Wichtige Gestaltungsregeln für die Grußformel

Jeder Brief, egal wie kurz er sein mag, sollte mit einer Grußformel enden. Im geschäftlichen Bereich und für formale Schreiben gilt dies für Briefe wie auch für E-Mails.

  • Die DIN 5008 schreibt dabei die Gestaltungsrichtlinien vor. Danach sollen zwischen dem Text und den letzten Worten des Briefes eine Zeile Abstand verbleiben. Eine Ausnahme davon gibt es allerdings, wenn die Grußformel mit in den Text integriert wird. Darunter kann die Unterschrift eingefügt werden. In der Regel werden dazu drei Zeilen benötigt.
  • Zudem empfiehlt es sich, den Vor- und Zunamen des Unterzeichners unter die handschriftliche Unterschrift zu tippen. Dadurch wird auch bei unleserlichen Unterschriften die Lesbarkeit für den Empfänger erleichtert.
  • Bei einigen Geschäftsbriefen ist es üblich, den Firmennamen oder die Behörde einzufügen. Dies sollte nach den DIN-Regeln mit einer Zeile Abstand zur Grußformel erfolgen und erst darunter kommt die Unterschrift.

Verbleiben Sie mit richtiger Ausdrucksweise mit freundlichen Grüßen

In der Geschäftswelt sind viele Formulierungen zum Abschluss eines Schreibens üblich. Diese sind auch für formale Schreiben gut geeignet.

  • Besonders häufig werden in der geschäftlichen Korrespondenz die Schlussformulierungen „Mit freundlichem Gruß“ und „Mit freundlichen Grüßen“ gewählt. Diese sind zwar eher unpersönlich, jedoch werden sie akzeptiert und fallen kaum auf. Der Abschluss lässt sich auch in das Schreiben integrieren, wodurch der letzte Satz beispielsweise mit „und verbleibe mit freundlichen Grüßen“ endet. Pflegen Sie regelmäßigen Kontakt mit dem Geschäftspartner, dann können Sie sich auch für eine persönliche Variante, wie beispielsweise für „Viele Grüße“ oder „Beste Grüße“ entscheiden.
  • Häufig kommt es in der Geschäftswelt vor, dass mehrere E-Mails an einem Tag miteinander ausgetauscht werden. In den Fällen sollten Sie sich aber dennoch nicht für eine kurze und knappe Formulierung entscheiden. Denn sollten Sie nach einigen E-Mails plötzlich die Grußformel ändern in „Gruß“ oder gar in eine Abkürzung wie „MfG“, dann könnte dies auf den Geschäftspartner kühl und kurz angebunden wirken. Für die Korrespondenz innerhalb eines Betriebes können kurze Formulierungen im alltäglichen Schriftverkehr durchaus angebracht sein.
  • Ebenfalls gern gesehen sind Formulierungen wie „Viele Grüße und ein schönes Wochenende“ für Schreiben am letzten Arbeitstag oder „Viele Grüße aus Bonn“. Besser wäre an dieser Stelle aber „Viele Grüße nach Hamburg“. Denn dadurch zeigen Sie Ihrem Gegenüber, dass Sie sich mit ihm bzw. mit dem Unternehmen beschäftigt haben. Fehl am Platze und manchmal auch unfreundlich wirken hingegen veraltete Formulierungen wie „Hochachtungsvoll“ oder Superlative wie „Herzlichst“. Auch die im privaten Bereich viel verwendete Grußformel „Liebe Grüße“ ist im Geschäftsalltag eher unangebracht.
  • Bevorzugen Sie ausgefallene und nicht alltägliche Formulierungen, dann können diese auch in der Geschäftswelt angebracht sein. Je nach Branche können Sie mit den letzten Worten an den Leser nochmals auf Ihr spezifisches Unternehmen aufmerksam machen. „Farbenfrohe Grüße“ sind nur eines dieser Beispiele, die zum Beispiel ein Handwerker verschicken könnte.

Wichtig ist bei der Wahl aller Formulierungen, dass diese angemessen sind und zum Inhalt des Schreibens passen. Denn eine zweite Mahnung wird in der Regel nicht mit „Farbenfrohen Grüßen“ verschickt. Ebenso sollten Sie bedenken, wie gut Sie den Empfänger kennen. Manchmal ist es erst nach einigem Schriftverkehr möglich, der Formulierung eine persönlichere Note zu verleihen. Dabei kann es durchaus positiv auf den Empfänger wirken, wenn Sie die Grüße regelmäßig ändern und den Gegebenheiten anpassen.

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