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Umschulung wegen Krankheit - das ist zu beachten

Wenn die schwere Arbeit wegen Krankheit nicht mehr möglich ist, wäre eine Umschulung eine Option.
Wenn die schwere Arbeit wegen Krankheit nicht mehr möglich ist, wäre eine Umschulung eine Option.
Es findet erst eine Umschulung wegen Krankheit statt, wenn Sie als Arbeitnehmer(in) Ihren jetzigen Beruf tatsächlich nicht mehr ausüben können. Das ist eine Chance für einen Neuanfang. Wie wird Berufsunfähigkeit festgestellt und welches Ziel hat die Umschulung wegen Krankheit?
  • Nicht jede Erkrankung wird als Berufsunfähigkeit angesehen. Ihr behandelnder Arzt wird die vermutliche Berufskrankheit erst an die Berufsgenossenschaft weiterleiten. Der Arzt ist hierzu verpflichtet. Die Berufsgenossenschaft wiederum informiert das zuständige Gesundheitsamt.
  • Diese Fragen müssen beantwortet werden, bevor eine Umschulung wegen Krankheit erfolgen kann: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Krankheit und Ihrem Beruf? Falls es eine schädigende Einwirkung gibt (z.B. Chemikalien), muss auch hier der Zusammenhang bestehen, um eine Umschulung wegen Kranheit eventuell rechtfertigen zu können.

So kommen Sie einer Umschulung wegen Krankeit näher

  • Der Amtsarzt erstellt, wenn Sie wegen Krankheit eine Umschulung anstreben, eine Arbeitsanamnese. Welchen Belastungen sind Sie z. B. ausgesetzt? Auch Sie können eine Stellungnahme abgeben. Eventuell müssen Sie noch zu einem Gutachter, wenn die Fragen nicht ausreichend beantwortet werden können.
  • Sobald alle Unterlagen bei der Berufsgenossenschaft vorliegen, erfolgt eine Entscheidungsvorlage. Diese wird dem Rentenversicherungsträger vorgelegt. Erst dort wird entschieden, ob eine Umschulung wegen Krankheit angebracht ist.
  • Eine Umschulung dauert bis zu zwei Jahre und wird in einem Berufsförderwerk durchgeführt. Überlegen Sie gut, ob eine Umschulung für Sie möglich ist. Sie haben ein Mitspracherecht.
  • Falls Sie bereits arbeitslos sind, wird das Arbeitsamt in Zusammenarbeit mit einem Amtsarzt ein Gutachten erstellen lassen. Es soll festgestellt werden, ob Sie Ihren jetzigen Beruf tatsächlich nicht mehr ausüben können. Das Gutachten legt ebenso fest, ob auch keine ähnlichen Tätigkeiten möglich sind. Erst dann entscheiden die Rentenversicherungsträger und eventuell auch die Berufsgenossenschaft, ob eine Umschulung stattfinden kann.
  • Sie können sich auch an Ihren Berufshelfer wenden. Er hat die Möglichkeit, Ihre Chancen einzuschätzen. Manchmal sind auch noch andere Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoll, bevor Sie eine Umschulung wegen Krankheit starten.
  • Das Ziel einer Umschulung wegen Krankheit ist natürlich, eine geeignete und alternative Tätigkeit zu finden und zu erlernen. So einfach ist das nicht. Denn es spielen viele Faktoren dabei eine Rolle: Das Alter, die Berufserfahrung und natürlich auch die Vermittlungschancen. Ihre Umschulungswünsche werden sich nicht unbedingt mit den Vorschlägen des Kostenträgers decken.
  • Wenn die Berufsunfähigkeit festgestellt worden ist, haben Sie auf folgende Leistungen einen Anspruch: Behandlungskosten und Umschulungsmaßnahmen. Eine Rente wird nur gezahlt, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festgestellt wurde. Die MdE beurteilt nicht das Ausmaß der Leistungsfähigkeit für eine eventuelle Umgestaltung Ihres Arbeitsplatzes.
helpster.de Autor:in
Iris Gödecker
Iris GödeckerIris ist in Westfalen geboren und hat lange im Gesundheitswesen gearbeitet. Heute ist sie als freie Autorin und ehrenamtlich in der Trauerhilfe tätig. Somit eine Expertin für die Kategorie Medizin und Familie.
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