Alle Kategorien
Suche

Überziehungszinsen - so werden sie richtig berechnet

Vielleicht können Sie das Überziehen vermeiden?
Vielleicht können Sie das Überziehen vermeiden?
Beim Überziehen Ihres Girokontos fallen für den überzogenen Betrag Überziehungszinsen an. Die Zinssätze für diesen Dispositionskredit können sich relativ kurzfristig ändern und variieren teilweise von Bank zu Bank.

Was sind Überziehungszinsen?

  • Die Überziehungszinsen Ihres Kontos werden von der Bank in der Form 10 % p.A., also pro Jahr, angegeben. Das bedeutet, wenn Sie Ihr Konto ein Jahr lang kontinuierlich um 100 Euro überziehen, fallen am Ende des Jahres Überziehungszinsen von 10 Euro an.
  • Diese Sollzinsen werden von den Banken tagesgenau berechnet. Maßgeblich für die zu zahlende Gebühr ist also immer der Kontostand am entsprechenden Tag um 23:59 Uhr. Hierbei ist zu beachten, dass die Banken den Überziehungszins anhand der 360/30-Zinsmethode berechnen. Der Bankmonat hat also jeweils 30 Tage, was zu einem Bankjahr von 360 Tagen führt.

Wie werden die Zinsen berechnet?

  • Die Berechnung der Überziehungszinsen wird am deutlichsten anhand eines Beispiels. Die Ausgangslage: Der Überziehungszins Ihrer Bank beträgt 10 % p.A. und Ihr Kontoguthaben beträgt 100 Euro. Sie nehmen am 01.05.2011 eine Abbuchung von 200 Euro vor. Demnach beträgt die Summe, um die Sie Ihr Konto überziehen, 100 Euro.
  • Sofern Sie die Summe nicht am laufenden Bankarbeitstag, also am 01.05.2011, wieder ausgleichen, ist der Betrag, für den Überziehungszinsen anfallen, 100 Euro. Gleichen Sie den Betrag am 02.05.2011 wieder aus, fallen für einen Tag Überziehungszinsen an.
  • Diese berechnen sich wie folgt: Überziehungsbetrag (100 Euro) x von der Bank festgelegter Überziehungszins (10 %) x Anzahl der Tage (1)/360. Hieraus ergibt sich in diesem Fall ein Überziehungszins von aufgerundet 0,028 Euro. Um Ihren individuellen Überziehungszins zu berechnen, passen Sie einfach die in Klammern stehenden Zahlen an Ihren Fall an.

Was muss bei Überziehungszinsen beachtet werden?

  • Wie bereits im vorherigen Abschnitt beschrieben, besteht ein Bankmonat aus 30 und ein Bankjahr aus 360 Tagen. Daraus ergibt sich für die Monate mit 31 Tagen (Januar, März, Mai, Juli, August, Oktober und Dezember) ein zinsfreier Tag (der jeweils 31.). Für den Februar, der im Normalfall nur 28 Tage hat, ergeben sich 2 zusätzliche zinspflichtige Tage für den 29. und 30. Diese müssen als vollwertige Tage in die Zinsrechnung mit einbezogen werden, auch wenn es sich eigentlich nur um fiktive Tage handelt.
  • Außerdem sollte bei einer kurzfristigen Nutzung des Dispositionskredites darauf geachtet werden, dass das Konto zum Abschluss des Bankarbeitstages wieder ausgeglichen ist. So können die anfallenden Zinsen komplett umgangen werden.
Teilen: