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Übertragung der Aufsichtspflicht für die Disco - so machen Sie es richtig

Ungezwungen Feier mit der Aufsichtsperson.
Ungezwungen Feier mit der Aufsichtsperson.
Ihr minderjähriges Kind will unbedingt abends länger unterwegs sein, aber Sie nicht als Aufsichtsperson mitnehmen? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine andere volljährige Person, die Ihr Kind begleitet, mit der Aufsichtspflicht, also der Personenfürsorge, zu beauftragen. Dazu müssen Sie die Personenfürsorgeübertragung nur schriftlich bestätigen.

Was Sie benötigen:

  • Personenfürsorgeübertragung

So erstellen Sie die Aufsichtspflichtübertragung

Die Aufsichtspflichtübertragung gestalten Sie, indem Sie eine Personenfürsorgeübertragung verfassen, in der Sie durch ein formloses Schreiben die Aufsicht an eine andere Person übertragen.

  1. Geben Sie in dieses Schreiben den Namen und die Anschrift der sorgeberechtigten Eltern an, Ihre Daten, die die Personenfürsorgeübertragung veranlassen möchten. Am besten, Sie legen noch eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
  2. Als Eltern, die natürlich nur vorübergehend die Personenfürsorgeübertragung gewähren, sollten Sie daran denken, diese Personenfürsorgeübertragung zeitlich einzugrenzen. Geben Sie auch den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift der zu beaufsichtigenden Person an, um Missverständnisse oder Verwechselungen zu vermeiden.
  3. Jetzt listen Sie die Daten der Person auf, die die Personenfürsorgeübertragung übernimmt. Wichtig: Legen Sie genau fest, wann, wie lange, usw. die Übertragung der Aufsichtspflicht gilt. Wenn die von Ihnen angegebene Zeitspanne überschritten ist, haben Sie wieder als Eltern die Fürsorge für Ihr Kind.
  4. Bedenken Sie: Sollten Sie sich dazu entscheiden, die Personenfürsorge für eine minderjährige Person zu übernehmen, so muss Ihnen klar sein, dass nun Sie für das Wohlergehen der zu beaufsichtigenden Person zuständig sind. Übernehmen Sie eine Personenfürsorge nur dann, wenn Sie sicher sind, dass Sie auch wirklich die Verantwortung für eine Ihnen anvertraute Person tragen können.

Mit der Übertragung der Aufsichtspflicht an eine dritte Person haben Sie als Eltern die Gewissheit, dass Ihr Kind in guten Händen ist. Aber auch Ihr Kind profitiert davon und kann so jugendlichen Vergnügungen unbeschwert nachgehen, ohne sich dabei kontrolliert zu fühlen. 

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