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TÜV 3 Monate überzogen - was tun?

Überzogener TÜV-Termin kann teuer werden.
Überzogener TÜV-Termin kann teuer werden. © günther gumhold / Pixelio
Ein gültiger TÜV ist Voraussetzung, damit sie Ihr Kraftfahrzeug auf den Straßen bewegen dürfen. Doch was tun, wenn Sie den aktuellen TÜV-Termin um 3 Monate oder noch länger überzogen haben?

TÜV in Deutschland, allgemeine Regeln

  • Die regelmäßige Hauptuntersuchung muss in Deutschland in der Regel alle 2 Jahre beim TÜV erfolgen. Hier erhalten Sie nach erfolgreicher Prüfung eine Plakette, die vom Prüfer auf der Rückseite Ihres Autos am Nummernschild angebracht wird. Eine Extra-Plakette für die Abgasuntersuchung wie es sie lange gab ist nicht mehr notwendig. Diese wird komplett von der aktuellen TÜV-Plakette ersetzt.
  • Wenn Sie Ihren Prüfungstermin überzogen haben, haben sie zumindest was den TÜV selbst betrifft keine Nachteile zu erwarten. Allerdings wird die Plakette nicht auf das aktuelle, sondern auf den Monat Rückdatiert, wo Sie beim TÜV hätten sein müssen.
  • Wenn Sie allerdings bei einer Polizeikontrolle auffallen, wird in der Regel ein Bußgeld fällig. Wie hoch das sein wird, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

TÜV um 3 Monate überzogen, das müssen Sie tun

  • Der erste Schritt erklärt sich von selbst: Natürlich müssen Sie umgehend den TÜV oder eine entsprechende Werkstatt aufsuchen. Um den TÜV kommen Sie nicht herum und wenn Sie den Termin zu lange überzogen haben, hat das auch schwerwiegende Konsequenzen.
  • Bei einer Kontrolle hängt der Preis des Ordnungsgeldes davon ab, wie lange Sie bereits ohne gültige TÜV-Plakette auf den Straßen unterwegs sind.  Unter einem Monat ohne Plakette haben Sie in der Regel nur eine Ansprache durch die Polizei zu fürchten und die Anweisung, umgehend den TÜV nachholen zu lassen.
  • Bei abgelaufenem TÜV drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und im Schadensfall sogar Probleme mit …

  • Haben Sie den TÜV-Termin schon einige Monate überzogen, kommen Sie nicht so glimpflich davon. Um bei dem genannten Beispiel zu bleiben: wenn Sie den TÜV-Termin für 3 Monate überzogen haben, wird ein Ordnungsgeld von 25 € fällig.
  • Ab 4 Monaten wird es richtig teuer. Neben dem Bußgeld von 40 € wird zusätzlich 1 Punkt in Flensburg fällig. Ab 8 Monaten sind es bereits 75 € und 2 Punkte.

Aus dem Grund ist es immer sinnvoll, den Termin einzuhalten. Sind Sie einmal zu spät können Sie ein Bußgeld auch dadurch verhindern, dass Ihr KFZ zur Werkstatt transportiert statt gefahren wird.

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