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Stundungsantrag ans Finanzamt stellen - so geht's

Eine Steuerstundung beim Finanzamt kann man unter bestimmten Voraussetzungen beantragen
Eine Steuerstundung beim Finanzamt kann man unter bestimmten Voraussetzungen beantragen © RDNE Stock project / www.pexels.com
Steuern müssen pünktlich an das Finanzamt bezahlt werden. Für den Fall, dass ein Steuerzahler seinen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen kann, kann er unter bestimmten Voraussetzungen einen Stundungsantrag beim Finanzamt stellen. Doch in welchen Fällen ist dies möglich und wie stellt man den Antrag?

Rahmenbedingungen für die Steuerstundung

Die Steuergesetze in Deutschland sehen keine speziellen Regelungen für eine Steuerstundung vor.

Deshalb liegt es immer im Ermessen des Finanzamtes, eine Stundung von fälligen Steuern zu gewähren. Dies kann aber nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Steuerzahlung für den Steuerschuldner eine besondere Härte bedeuten würde und der generelle Anspruch auf die Zahlung durch die Stundung nicht gefährdet ist.

Nach der Abgabenordnung soll eine Stundung nur auf Antrag und gegen Sicherheitsleistungen gewährt werden, wobei auf Sicherheitsleistungen in der Praxis meist verzichtet wird, wenn es sich um kleinere Steuerbeträge handelt oder wenn der Stundungszeitraum nur kurz ist. Allerdings werden für den Zeitraum der Stundung Stundungszinsen fällig, auf die das Finanzamt in Einzelfällen verzichten kann, wenn dies eine unbillige Maßnahme wäre. 

Erhebliche Härte als Voraussetzung

Die erforderliche erhebliche Härte als Voraussetzung für eine Steuerstundung kann sich sowohl durch persönliche als auch sachliche Gründe ergeben. Dabei liegen die persönlichen Gründe immer in den aktuellen Verhältnissen des Steuerzahlers. Hierbei handelt es sich zumeist um einen finanziellen Engpass, bei dem eine pünktliche Zahlung der fälligen Steuern zu einer Notlage führen würde. Vorausgesetzt ist jedoch, dass der Steuerzahler diese Situation nicht selbst verschuldet hat. Er muss also stundungsbedürftig und auch stundungswürdig sein.

Sachliche Gründe, die eine Steuerstundung rechtfertigen, liegen in der Höhe der Steuer zum Fälligkeitsdatum. Hierbei kann es sich z. B. um eine Steuernachzahlung handeln, auf die der Steuerzahler sich nicht rechtzeitig vorbereiten konnte. Ferner liegt ein sachlicher Grund auch bei einer sogenannten Verrechnungsstundung vor, bei der eine Steuerforderung mit absehbaren Gegenansprüchen verrechnet werden kann. 

Antrag auf Steuerstundung stellen

Die Stundung von Steuern wird in der Regel nur auf Antrag des Steuerzahlers gewährt. Dabei muss der Antrag rechtzeitig vor der Fälligkeit der Steuern an das zuständige Finanzamt gestellt werden, denn er kann nicht rückwirkend gewährt werden. Im Antrag müssen die Gründe für die Steuerstundung ausreichend dargelegt werden. Das Finanzamt prüft den Antrag und entscheidet per Erlass, ob die Stundung genehmigt wird oder nicht. Für den Fall, dass mit der Steuerstundung auch eine Ratenzahlung gewünscht wird, sollte der Stundungsantrag einen entsprechenden Tilgungsplan beinhalten.

Sollte der Stundungsantrag vom Finanzamt abgelehnt werden, hat ein Steuerzahler noch die Möglichkeit, mit der Vollstreckungsabteilung einen Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung zu vereinbaren, was im Endeffekt wie eine Stundung der Steuern wirkt. 

Eine Steuerstundung kann nur auf Antrag gewährt werden und auch nur in Fällen, in denen der Steuerzahler eine erhebliche Härte aus persönlichen oder auch sachlichen Gründen geltend machen kann. Der Antrag muss beim Finanzamt rechtzeitig vor der Fälligkeit der Steuern gestellt werden und begründet werden. 

helpster.de Autor:in
 Stella Körner
Stella KörnerStella ist als Wirtschaftswissenschaftlerin unsere Expertin für Geld und Finanzen. Sie publiziert regelmäßig zu Wirtschaftsthemen und Beruf & Karriere.
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