Alle Kategorien
Suche

Strafen bei Steuerhinterziehung - Strafe & Strafmaß

Steuerhinterziehung zieht Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich
Steuerhinterziehung zieht Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich © Schäferle / pixabay.com
Eine Steuerhinterziehung ist in Deutschland ein Straftatbestand, unabhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuer. Doch was genau versteht man unter Steuerhinterziehung, welche Strafen sind hierfür vorgesehen und welche Umstände bestimmen das Strafmaß?

Wann begeht man Steuerhinterziehung?

Eine Steuerhinterziehung kann vorliegen, wenn unzureichende oder falsche Angaben zu steuerlich relevanten Tatsachen gemacht werden. Hierbei kann es sich z. B. um nicht ausgestellte Rechnungen handeln, Rabatte auf Barzahlungen und ähnliches. 

Ferner liegt auch eine Steuerhinterziehung vor, wenn Einnahmen, z. B. aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, überhaupt nicht angegeben werden. Auch wenn steuerpflichtige Waren, wie z. B. Zigaretten, ohne ein gültiges Steuerzeichen verkauft werden, handelt es sich um Steuerhinterziehung.

Ist das eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit?

Um eine Steuerhinterziehung als Straftatbestand einordnen zu können, muss man dem Betroffenen Vorsatz nachweisen können. Für den Fall, dass eine Steuerhinterziehung nicht vorsätzlich begangen wurde oder der Vorsatz nicht nachweisbar ist, handelt es sich in diesem Falle um eine Ordnungswidrigkeit. Für den Fall, dass man eine Steuerklärung z. B. viel zu spät abgibt, weil man mit hohen Nachzahlungen rechnet, kann man von Vorsatz ausgehen. 

Ist hingegen die Abgabe einer Steuerklärung wegen Krankheit oder anderen persönlichen Gründen fahrlässig zu spät erfolgt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. 

Im Einzelfall entscheidet immer die Schwere der Schuld darüber, ob bei einer Steuerhinterziehung ein Strafverfahren oder aber nur ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Maßgeblich ist auch die Höhe der hinterzogenen Steuern im Verhältnis zu den gezahlten Steuern. 

Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

Generell kann eine Steuerhinterziehung entweder eine Geldstrafe oder aber auch eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen, je nachdem, wie hoch der hinterzogene Betrag ist. 

Grundsätzlich handelt es sich bei hinterzogenen Steuern von über 50.000 Euro um eine schwere Steuerhinterziehung. Bei hinterzogenen Steuern von bis zu 1.000 Euro wird das Verfahren zumeist gegen Auflagen eingestellt. Bei Summen von über einer Million Euro droht hingegen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. 

Für alle Summen, die dazwischen liegen, sind Geldstrafen vorgesehen, die in Tagessätzen bemessen werden und zwischen 10 und 360 Tagessätzen betragen können. Ein Tagessatz entspricht in der Regel 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens und ist deshalb immer der Einkommenssituation des Steuersünders angepasst.

Geldstrafen sind immer zusätzlich zu den noch ausstehenden Steuern zu verstehen, die natürlich ebenfalls noch gezahlt werden müssen. Für diese fallen auch zusätzlich noch Hinterziehungszinsen an in Höhe von 0,5 % pro verspätetem Monat. Wie viele Tagessätze im Einzellfall zu bezahlen sind, ist vom individuellen Fall und der individuellen Schuld abhängig und kann nicht pauschal gesagt werden. 

Wann verjährt Steuerhinterziehung?

Eine einfache Steuerhinterziehung verjährt nach 5 Jahren, in schweren Fällen nach 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Fristen ist die Steuerhinterziehung strafrechtlich nicht mehr relevant. Allerdings existiert eine Festsetzungsfrist von 10 Jahren. Dies bedeutet, dass das Finanzamt die hinterzogenen Steuern und die Zinsen immer 10 Jahre lang einziehen kann. 

Für den Fall also, dass eine einfache Steuerhinterziehung nach 6 Jahren entdeckt wird, ist sie zwar strafrechtlich nicht mehr relevant, die hinterzogenen Steuern und Zinsen können dann jedoch noch eingetrieben werden.

Eine Steuerhinterziehung kann in Deutschland also empfindliche Strafen nach sich ziehen. Je nach Schwere der Schuld und Höhe der hinterzogenen Steuern sind hierfür Geldstrafen oder in besonders schweren Fällen auch Freiheitsstrafen vorgesehen. 

helpster.de Autor:in
 Stella Körner
Stella KörnerStella ist als Wirtschaftswissenschaftlerin unsere Expertin für Geld und Finanzen. Sie publiziert regelmäßig zu Wirtschaftsthemen und Beruf & Karriere.
Teilen: