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Stornorechnung schreiben - so formulieren Sie sie richtig

Eine Stornorechnung gibt es im Umsatzsteuerrecht nicht, obwohl der Begriff gebräuchlich ist.
Eine Stornorechnung gibt es im Umsatzsteuerrecht nicht, obwohl der Begriff gebräuchlich ist.
Der Begriff „Stornorechnung“ ist dem deutschen Umsatzsteuerrecht unbekannt und das, obwohl er geläufig ist. Die Stornorechnung wirkt sich allerdings trotzdem auf den Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuererklärung aus. Beachten Sie ein paar Hinweise, wenn Sie eine Stornorechnung schreiben.

Was Sie benötigen:

  • eine zu berichtigende Rechnung
  • Stornorechnung

So schreiben Sie eine Stornorechnung

  • Eine Stornorechnung berichtigt oder widerruft eine Rechnungsstellung. Im Rahmen des Fernabsatzgesetzes und bei Reisebuchungen kommen Stornorechnungen häufig vor. Reisen werden häufig wieder abgesagt und dann wird eine Stornorechnung geschrieben, eine bereits beglichene Rechnung mit einer Stornorechnung ausgeglichen oder eine Gutschrift auf schon bezahlte Beträge gegeben.
  • In der Buchhaltung hat die Stornorechnung die Funktion eines Gegenbelegs zu einer gestellten Rechnung. So wird der Wert wieder zurückgesetzt. Diesen Vorgang nennt man auch Rechnungsberichtigung. Hier ist zu unterscheiden. Wenn dem Kunden die Rechnung noch nicht zugegangen ist, kann sie storniert werden und der Auftrag reaktiviert werden. Wurde der Auftrag dagegen schon ausgeführt, wird eine neue Rechnung erstellt. Hat der Kunde die Rechnung mit dem falschen Betrag schon erhalten, wird ihm eine Stornorechnung als Gutschrift übergeben und die wird dann in der Buchhaltung mit der anderen Rechnung verrechnet.
  • Sie stellen eine Stornorechnung genauso aus wie eine herkömmliche Rechnung. Achten Sie darauf, eine fehlerfreie Stornorechnung anzufertigen und geben diese mit der korrigierten Rechnung in die Buchhaltung. Bei der Umsatzsteueranmeldung müssen Sie alle Rechnungen vorweisen können.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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