Alle Kategorien
Suche

Steuerrückerstattung nach Heirat - das ist zu beachten

Zusammenveranlagung führt nach Heirat zu einer Steuerrückerstattung
Zusammenveranlagung führt nach Heirat zu einer Steuerrückerstattung
Für viele Menschen ist auch heute noch die Heirat eines der wichtigsten Ereignisse im Leben. Ist der Bund fürs Leben geschlossen, dann ändert sich auch einiges in steuerlicher Hinsicht. Die für Ledige ungünstige Besteuerung entfällt für Verheiratete bei Anwendung der Splitting-Tabelle. Man darf unter Umständen mit einer Steuerrückerstattung rechnen.

Durch eine Heirat kommt es insbesondere bei der Lohnsteuer zu einigen Veränderungen. Ehepartner werden zusammen veranlagt und können unter Umständen auch bei doppelter Haushaltsführung noch Steuern sparen.

Steuerrückerstattung nach Heirat ist möglich

Paare können vor der standesamtlichen Trauung seit 2009 auch kirchlich heiraten. Jedoch erst der Besuch beim Standesamt hat Auswirkungen auf die künftige einkommensteuerrechtliche Situation der Ehepartner.

  • Der Gesetzgeber erlaubt eine steuerliche Zusammenveranlagung nur bei standesamtlich verheirateten Personen. Ein Ehepaar kann danach den meist günstigeren Splittingtarif anwenden und im ersten Jahr nach der Heirat mit einer Steuerrückerstattung rechnen.
  • Wird nach einer eventuellen kirchlichen Hochzeit die standesamtliche Heirat noch bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres nachgeholt, erlangt das Ehepaar einen Anspruch auf Ehegattensplittung, und zwar für das gesamte Kalenderjahr.

Doppelte Haushaltsführung - Kosten sind bei beruflichen Gründen absetzbar

  • Ehepaare können nach der Hochzeit noch Kosten für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Eine Steuerrückerstattung erfolgt im Rahmen der jährlichen gemeinsamen Steuererklärung. Denn der Gesetzgeber erlaubt Mehraufwendungen abzusetzen, wenn Ehepartner aus beruflichen Gründen getrennt wohnen, beziehungsweise bis nach der Heirat ein Hauptwohnsitz erklärt wird.
  • Zu den Kosten, die steuerlich absetzbar sind, gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Aufwendungen für die Zweitwohnung Aufwendungen für Einrichtung der Zweitwohnung, Umzugskosten und Telefonkosten.  
  • Um die Kosten einer doppelten Haushaltsführung steuerlich absetzen zu können, dürfen Ehepartner nicht für Dauer getrennt leben.

Nicht dauernd getrennt leben Eheleute, wenn sie im Rahmen einer Wirtschaftsgemeinschaft wirtschaftliche Fragen zusammen erledigen und über das Familieneinkommen entscheiden. Auch die zeitweilige berufliche Tätigkeit eines Ehepartners im Ausland ist nicht steuerschädlich.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
Teilen: