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Steuerklassenrechner - Steuerklasse richtig wählen

Ein steuerlicher Berater hilft Ihnen dabei die richtige Steuerklasse zu wählen.
Ein steuerlicher Berater hilft Ihnen dabei die richtige Steuerklasse zu wählen. © RDNE Stock project / www.pexels.com
Anhand des Steuerklassenrechners können Sie berechnen, wie sich die verschiedenen Kombinationen bei Ihnen auswirken würden. Die Wahl der jeweiligen Steuerklasse beeinflusst eventuelle Steuernachzahlungen und Erstattungen am Jahresende. Mit den wichtigsten Antworten zum Thema Steuerklassen halten Sie Ihre Steuerlast gering.

Was versteht man unter einer Steuerklasse?

Zur Erhebung von Einkommensteuer wird jeder Arbeitnehmer einer Steuerklasse zugeordnet.

Die Einteilung in die richtige Steuerklasse richtet sich nach Familienstatus, Kinderanzahl, Art des Einkommens sowie von Freibeträgen. Die Höhe der zu entrichtenden Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag sowie eventueller Kirchensteuer wird vom monatlichen Bruttolohn berechnet, vom Arbeitgeber einbehalten und an das sogenannte „Wohnsitz-Finanzamt“ weitergeleitet. In der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer stellt das Finanzamt dann fest, ob ausreichend, zu viel oder zu wenig Steuern bezahlt wurden.

Welche Steuerklassen gibt es und worin unterscheiden sie sich?

Im deutschen Einkommensteuergesetz unterscheidet man zwischen sechs Lohnsteuerklassen.

In die Steuerklasse 1 werden alle ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder sowie Verheiratete, die dauerhaft von ihrem Partner getrennt leben, eingruppiert.

Ledige mit Kindern (Alleinerziehende) erhalten die Steuerklasse 2.

Die Steuerklasse 3 können Verwitwete, verheiratete Alleinverdiener oder verheiratete Arbeitnehmer wählen, deren Ehepartner in Steuerklasse 5 eingestuft wurde.

Bei verheirateten Doppelverdienern, deren Einkommen in etwa in selber Höhe liegen, ist die Steuerklasse 4 die beste Wahl.

In die Steuerklasse 5 werden verheiratete Arbeitnehmer eingeordnet, deren Partner Steuerklasse 3 gewählt hat. Diese Variante empfiehlt sich vor allem dann, wenn die Ehegatten unterschiedlich hohe Einkünfte erzielen.

Zu guter Letzt unterliegen alle Arbeitnehmer, die einem Zweitjob neben ihrem Hauptjob nachgehen, welcher mit einer anderen Steuerklasse besteuert wird, der Steuerklasse 6. Diese Steuerklasse hat die höchste Steuerbelastung.

Welche Besonderheiten bei Ehe- und Lebenspartner sind zu beachten?

Ausschließlich Ehe- und Lebenspartner können Ihre Steuerklassen frei wählen. Bei einem Wechsel der Steuerklassen wird dabei immer die Zustimmung des Partners benötigt. Ändern können Verheiratete ihre Steuerklassen beim zuständigen Finanzamt mit dem entsprechenden Antragsformular.

Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner, deren Einkommen in etwa gleich hoch sind, werden in die Steuerklasse 4 eingruppiert. Wenn allerdings ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere, sollte der besser verdienende die Steuerklasse 3 wählen, während der Partner mit dem geringeren Einkommen in die Steuerklasse 5 zugeordnet wird. Diese Kombination erhöht das monatliche Nettoeinkommen deutlich. Allerdings muss bei dieser Steuerklassenwahl am Jahresende eine Steuererklärung abgegeben werden, was bei der Kombination aus 4/4 nicht der Fall ist. In den meisten Fällen wird durch die Wahl der Klassen 3/5 eine Nachzahlung am Jahresende bei der Einkommensteuerveranlagung durch das Finanzamt fällig.

Verheiratete, welche sich mit der Kombination 4/4 veranlagen lassen, können zudem noch das sogenannte „Faktorverfahren“ in Anspruch nehmen. Dieses Verfahren hat den Vorteil, sollte bei der Jahreserklärung eine Steuernachzahlung festgesetzt werden, diese zu minimieren. Dabei wird die monatliche Lohnsteuerbelastung an die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld angepasst.

Mithilfe eines Steuerklassenrechners werden Sie bei der Wahl der richtigen Steuerklassenkombination unterstützt. Tragen Sie hier zunächst den Zeitraum ein, für welchen Sie Ihre Optimierung ausrechnen wollen. Fügen Sie den Bruttoarbeitslohn beider Ehegatten ein. Daneben werden außerdem noch Angaben zu Geburtsjahr, Bundesland Ihrer Arbeitsstelle,  Angaben zu Kindern, Rentenversicherungspflicht sowie die Höhe des Krankenkassenbeitrages und eventuelle Lohnsteuerfreibeträge abgefragt. Nach der Berechnung erhalten Sie eine Vergleichsübersicht zwischen den Kombinationen 3/5 sowie 4/4 mit der voraussichtlichen Summe der zu zahlenden Lohnsteuer. Im Ergebnis wird sofort sichtbar, welche der beiden Kombinationen die günstigere ist.

Wann muss die Steuerklasse gewechselt werden?

Wenn sich die Familienverhältnisse von Arbeitnehmern ändern, muss auch die Steuerklasse angepasst werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn Paare heiraten, sich trennen oder scheiden lassen, bei Geburt eines Kindes von Alleinerziehenden oder bei Tod des Ehe- oder Lebenspartners.

Bei einer Trennung oder Scheidung werden ehemalige Verheiratete in die Steuerklasse 1 oder 2 eingestuft und vergleichbar wie Ledige besteuert. Zu beachten ist, dass nicht sofort auf die weniger günstigere Steuerklasse gewechselt werden muss. Erst nach dem sogenannten „Trennungsjahr“, was wie eine Übergangsphase zu verstehen ist, muss gewechselt werden. 

Wie oft kann die Steuerklasse gewechselt werden?

Generell kann die Steuerklasse nur ein Mal im Kalenderjahr gewechselt werden. Zu den Ausnahmen zählen hier, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner keinerlei Einkommen aus einer nicht selbständigen Tätigkeit mehr bezieht oder umgekehrt, wenn beispielsweise nach Arbeitslosigkeit oder Elternzeit einer der Partner wieder ein solches Einkommen bezieht. Auch beim Tod des Partners kann ebenso die Steuerklasse erneut geändert werden.

Die Wahl der richtigen Steuerklasse hängt also von verschiedenen Faktoren ab und ist sehr individuell an die eigenen Lebensumstände anzupassen. Um die jeweilige persönliche Steuerlast am Jahresende gering zu halten, empfiehlt es sich daher, sich ausreichend im Vorhinein darüber zu informieren oder gegebenenfalls einen steuerlichen Berater aufzusuchen oder einen Steuerklassenrechner zu verwenden.

helpster.de Autor:in
Stephanie Wall
Stephanie Wall Stephanie hat sich über mehrere berufliche Stufen bis zur Steuerfachwirtin hochgearbeitet. Sie hat sich selbst das Ziel gesteckt, anderen finanzielles Wissen zu vermitteln, um sinnvoll mit Geld umzugehen und den eigenen beruflichen Werdegang sowie Karriere anzukurbeln.
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