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Steuer - häusliches Arbeitszimmer richtig angeben

Ein Arbeitszimmer wirkt steuermindernd.
Ein Arbeitszimmer wirkt steuermindernd.
Steuern sparen ist gar nicht schwer, beispielsweise können Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen und zahlen damit weniger Steuern ans Finanzamt. Mit einigen Grundvoraussetzungen ist ein häusliches Arbeitszimmer unter Werbungskosten absetzbar.

Steuern sparen beim häuslichen Arbeitszimmer

  • Steuerrichter unterscheiden beim häuslichen Arbeitszimmer grundsätzlich drei Kategorien: Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, Arbeitszimmer als Teil der beruflichen Tätigkeit oder kein vorhandener sonstiger  Arbeitsplatz.
  • Voraussetzungen sind außerdem, dass Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer tatsächlich für den Beruf benötigen, ausschließlich beruflich nutzen und eine räumliche Trennung vom übrigen Wohnumfeld vorhanden ist. Ein Gästesofa im Arbeitszimmer wird demnach ebenso zum KO-Kriterium wie der hauptberufliche Bürojob.
  • Klassische Fälle, in denen ein häusliches Arbeitszimmer benötigt wird, sind Freiberufler oder Selbstständige. Dann ist das häusliche Arbeitszimmer in der Steuererklärung voll abzugsfähig.
  • Wenn Ihr häusliches Arbeitszimmer also der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit ist, dann dürfen Sie die Kosten in voller Höhe beim Finanzamt geltend machen. Tragen Sie anteilige Miet- und Nebenkosten, Kosten für die Einrichtung, Müllgebühren usw. als Werbungskosten in der jährlichen Einkommenssteuererklärung ein. Freiberufler und Selbstständige können die Mehrwertsteuerbeträge solcher Ausgaben alternativ direkt als Vorsteuer abziehen.
  • Ist Ihr häusliches Arbeitszimmer Teil der beruflichen Tätigkeit und wird zu mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit genutzt, dann können Sie pro Jahr bis zu 1250 Euro Steuern sparen. Diese Steuergelder können Sie sogar rückwirkend bis 2007 geltend machen. Führen Sie zur Sicherheit Buch über Ihre Schreibtischzeiten, das erkennt das Finanzamt an. Ein einfacher Kalender oder Planer reicht dafür aus.
  • Wenn kein ausreichender Arbeitsplatz zur Verfügung steht, Sie also beispielsweise als Lehrer oder Außendienstler arbeiten, dürfen Sie ebenso bis zu 1.250 Euro im Jahr absetzen. Wird Ihr häusliches Arbeitszimmer nur zeitweise genutzt, dann sind zumindest Einrichtungsgegenstände, Büroartikel oder Elektronikartikel von der Steuer abzugsfähig. In diesem Fall muss kein spezielles Arbeitszimmer zur Verfügung stehen. Sie benötigen lediglich Rechnungen über die Anschaffung von Schreibtischlampe und Co.
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