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Spurverbreiterung eintragen lassen - Hinweise

Sie müssen eine Spurverbreiterung nicht immer eintragen lassen.
Sie müssen eine Spurverbreiterung nicht immer eintragen lassen.
Eine Spurverbreiterung wird gerne im Rahmen von allgemeinen Tuningmaßnahmen durchgeführt. Wenn es darum geht, ob man sie eintragen lassen muss, scheiden sich die Geister. Dabei ist die Sachlage eigentlich ganz einfach.

Generelles zur Spurverbreiterung

  • Es gibt im Wesentlichen zwei Arten der Spurverbreiterung: Distanzscheiben, die angeschraubt werden oder gelochte Scheiben, die mit von den Radschrauben gehalten werden.
  • Achten Sie darauf, dass die Reifen nach wie vor ausreichend fest und sicher montiert werden können. Meist benötigen Sie dafür längere Schrauben.
  • Durch die breitere Spur kann es sein, dass die Reifen am Kotflügel schaben, wenn Sie die Lenkung einschlagen. In dem Fall muss der Lenkanschlag begrenzt werden. Dadurch ändert sich der Wendekreis des Wagens.

Ob Sie die Änderungen eintragen lassen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Fahren Sie lieber unnötig zu TÜV oder Dekra, als das Risiko einzugehen, dass Ihre Betriebserlaubnis erlischt. Bedenken Sie, dass bei Kombinationen wie Tieferlegung und Verbreiterung meistens eine Einzelabnahme erforderlich wird.

Wann Sie etwas eintragen lassen müssen

  • Sofern Sie nur Teile verwenden, für die Sie eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) haben, und sich an die Vorgaben der ABE halten, brauchen Sie nichts eintragen zu lassen. Beachten Sie, dass die ABE nur gilt, wenn Sie die in der ABE genannten Rad-/Reifenkombinationen und Serienräder am Fahrzeug haben. Sie müssen die ABE immer mitführen, aber das Fahrzeug weder vorführen noch etwas eintragen lassen.
  • Wenn Sie ein TÜV-Teilegutachten nach Paragraf 19 Abs.3 STVZO haben, müssen Sie das Fahrzeug bei der Prüfstelle vorführen. Das Gutachten gilt nur, wenn Sie die gegebenen Rad-/Reifenkombinationen und Einpresstiefen eingehalten haben. Es kann sein, dass Sie noch Veränderungen an der Karosserie vornehmen müssen, bevor die Abnahme möglich ist. Auch in diesem Fall wird die Spurverbreiterung nicht eingetragen, Sie müssen die Papiere also mitführen.
  • Falls Sie nur ein Dauerfestigkeitsgutachten nach Paragraf 21 STVZO haben, benötigen Sie eine Einzelabnahme. Auch hier kann es sein, dass noch weitere Arbeiten erforderlich werden. Nach erfolgter Einzelabnahme müssen Sie die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Mit ABE ist eine Vorführung also in der Regel nicht nötig, mit Teilegutachten ist die Vorführung nötig, aber es erfolgt kein Eintrag. In allen anderen Fällen brauchen Sie eine Einzelabnahme und müssen die Änderungen eintragen lassen.

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